Wie verhindere ich, dass bei Kälte meine Heizung einfriert?

Wenn draußen eine Eiseskälte herrscht, ist immer wieder davon die Rede, dass die Heizung einfrieren könnte. Doch ist das überhaupt möglich und wie beugt man vor?
Langsam kehrt die Kälte wieder in Deutschland ein: Schnee, Frost und kalte Temperaturen sorgen dafür, dass wir unsere Heizungen wieder fleißig in Betrieb nehmen. Doch in der kühlen Jahreszeit treten auch regelmäßig Probleme auf - in etwa, wenn die Heizung eingefroren ist. Aber wie passiert das und was lässt sich dagegen tun?
Den einem ist es vielleicht noch nie passiert, dem anderen schon zur Genüge: eine eingefrorene Heizung. Generell ist im Winter bzw. bei Dauerfrost und kalten Temperaturen die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es dazu kommt. Allerdings spielen hier einige Faktoren eine Rolle, die das Einfrieren der Heizung begünstigen können.
Warum frieren Heizungen ein?
In Heizungsrohren fließt Wasser, das bei ständigen Minustemperaturen einfrieren kann. Dadurch dass Wasser sich im gefrorenen Zustand ausdehnt, kann das Rohr platzen: Es kommt also zum Rohrbruch.
Besonders groß ist das Risiko bei Heizungsrohren, in denen über längere Zeit das Wasser stillsteht. Dann entsteht ein Eispropf, der sich mit der Zeit vergrößert und das ganze Rohr zum Einfrieren bringen kann. Dann funktioniert auch die Heizung nicht mehr. Auch bei Wasserrohren sollte man vermeiden, dass sie einfrieren - wenn es doch passiert ist*, weiß 24garten*, was zu tun ist.
Diese Faktoren begünstigen das Einfrieren der Heizung
Doch kalte Temperaturen allein sorgen nicht dafür, dass eine Heizung einfriert. Oft spielt auch
- ein falsches Heizverhalten,
- ein altes Haus oder
- eine unzureichende Dämmung der Kellerräume oder Wände, in denen Heizungsrohre verlaufen,
eine Rolle.
Erfahren Sie hier: Wie oft muss ich meine Heizung entlüften?
So verhindern Sie, dass Ihre Heizung einfriert
Wenn eine schlechte Dämmung der Heizungsrohre vorliegt, sollten Sie hier nachrüsten. Verlaufen die Rohre außerhalb des Mauerwerks, im Keller oder in Dachböden können Sie mit speziellen Dämmstoffen in der Regel gut vorsorgen. Leben Sie in Miete, dann hat der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass die Leitungen sachgerecht verlegt und isoliert sind.
Neben einer guten Dämmung braucht es aber auch das richtige Heizverhalten. Wer beispielsweise über den Winter längere Zeit abwesend ist und die Heizung abstellt, muss damit rechnen, dass diese einfriert. So gehen Sie richtig vor:
- Stellen Sie den Thermostatkopf der Heizung auf das Schneeflockensymbol ein. Dieses steht für die Frostschutzstellung und hält die Temperatur auf ungefähr fünf Grad Celsius. So kann zumindest die Heizung bei Abwesenheit nicht einfrieren. Die Heizungsrohre jedoch schon. Hierbei handelt es sich also um die Mindestanforderung, um die Heizung vor dem Einfrieren zu schützen, doch meist ist es nicht ausreichend.
Hätten Sie's gewusst? Das bedeuten die Zahlen auf dem Heizungsregler wirklich.
- Sind Sie für längere Zeit nicht zu Hause - weil Sie im Urlaub sind zum Beispiel - oder auch einfach nur unterwegs in der Arbeit, braucht es meist etwas mehr als die Frostschutzstellung. Es lohnt sich, die Heizung auf niedrige Stufe einzustellen, damit auch das Wasser in den Rohren zirkuliert und nicht stillsteht.
- Selbst, wenn Sie nur ein paar Zimmer nicht beheizen, kann es zum Rohrbruch kommen. Stellen Sie also bei allen Heizkörpern eine niedrige Temperatur ein.
- Achten Sie außerdem auf Wärmebrücken, wie etwa undichte Fenster, und halten Sie diese in Schach.
- Wasserleitungen, die durch den Garten oder die Garage verlaufen, müssen vor dem Winter entleert und abgeriegelt werden.
Heizung ist eingefroren: Was nun?
Ob die Heizung eingefroren ist, erkennen Sie nicht nur an austretendem Wasser. Manchmal ist auch eine Heizung, die kaum oder gar nicht funktioniert, ein Hinweis. Bei Mietern stellt sich hier aber oft die Frage, wer denn nun die Kosten tragen muss.
Zunächst einmal hat der Mieter die Pflicht, mit seiner Wohnsache sorgfältig umzugehen, wie es auf dem Ratgeber-Portal Anwalt.de heißt. Dazu gehört auch, bei längerer Abwesenheit die Räume zu beheizen, um das Einfrieren der Rohre zu vermeiden. Die Frostschutzstellung reicht hier nicht aus.
Außerdem sollte er zumindest den Vermieter darüber informieren, damit dieser die Gelegenheit hat, nach dem Rechten zu schauen. Vernachlässigt der Mieter diese Pflichten muss er meist für den Schaden aufkommen.
Hat der Vermieter jedoch das Gebäude versichert - inklusive Rohrbrüche -, muss zuerst der Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden. Dies ist auch möglich, wenn der Mieter nur leicht fahrlässig gehandelt hat und der Vermieter die Kosten der Gebäudeversicherung über die Nebenkosten auf den Mieter umlegt.
Kommt der Schaden jedoch aufgrund von schlechter Isolierung zustande, während der Mieter sich sorgfältig um die Wohnung gekümmert hat, muss er in der Regel nicht haften. *24garten.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.
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fk