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Wenn Eigentümer einen gemeinsamen Grillplatz planen

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Wer darf den Grillplatz wann nutzen? Damit die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft darüber nicht in Streit geraten, gilt es, klare Regeln aufzustellen. Foto: Daniel Karmann/dpa-tmn
Wer darf den Grillplatz wann nutzen? Damit die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft darüber nicht in Streit geraten, gilt es, klare Regeln aufzustellen. Foto: Daniel Karmann/dpa-tmn © Daniel Karmann

Ein geimeinsamer Grillplatz kann eine Eigentums-Wohnanlage aufwerten. Daher handelt es sich meist um eine Modernisierung. Müssen alle Miteigentümer zustimmen? Und wie lässt sich Streit bei der Nutzung vermeiden?

Bonn (dpa/tmn) - Soll im Außenbereich einer Hausgemeinschaft ein Grillplatz entstehen, müssen die Eigentümer darüber entscheiden. Eine solche Maßnahme kann eine Modernisierung sein.

Diese muss eine doppelt qualifizierte Mehrheit beschließen, erklärt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum. Zustimmen müssen dann drei Viertel der stimmberechtigten Eigentümer, die mehr als die Hälfte der Anteile am Miteigentum besitzen.

Um Streit zu vermeiden, sollten die Bewohner grundsätzlich die üblichen Ruhezeiten einhalten und gegenseitig Rücksicht nehmen. Zudem raten die Experten, klare Regeln für den Gebrauch des Grills schriftlich festzuhalten. Die Gemeinschaft sollte Reservierungs- und Zeit-Regelungen sowie Aufräumpflichten beschließen.

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