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Dummheit muss bestraft werden: 26-Jähriger Bad Heilbrunner vor Gericht

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Von: Rudi Stallein

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Amtsgericht Wolfratshausen
Vor dem Wolfratshauser Amtsgericht musste sich ein junger Mann aus Bad Heilbrunn kürzlich verantworten. © sh/archiv

Ein 26-jähriger Heilbrunner soll eine Bierflasche nach Passanten geworfen haben. Er musste sich nun vor dem Wolfratshauer Amtsgericht verantworten.

Bad Heilbrunn/Wolfratshausen – Es begann als nächtlicher Ratsch und endete vor dem Amtsgericht. Dort musste sich ein junger Mann aus Bad Heilbrunn wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten: Der 26-Jährige soll vom Balkon aus eine Bierflasche nach einem Ehepaar, das auf der Straße ging, geworfen und sein Ziel nur knapp verfehlt haben. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 300 Euro an einen gemeinnützigen Verein eingestellt.

Meinungen der Beteiligten über den Tatablauf gehen auseinander

Das Paar war am 14. August vorigen Jahres gegen 23.30 Uhr nach einem Restaurantbesuch auf dem Heimweg, als der Ehemann (43) mit dem auf dem Balkon stehenden Beschuldigten ins Gespräch kam. Man verständigte sich rasch darauf, zusammen noch ein Bier zu trinken. Soweit deckten sich die Erinnerungen der Beteiligten, über den weiteren Ablauf gingen die Meinungen auseinander. Sein Mandant bestreite den Vorwurf entschieden, erklärte der Verteidiger des 26-Jährigen. Dessen Version ging so: Er habe dem Mann unter dem Balkon eine Flasche Bier zuwerfen wollen, der andere habe verlangt, dass er runterkomme. Dies habe sein Mandant abgelehnt, woraufhin er als „Hurensohn“ betitelt worden sei. Darüber verärgert habe der Beschuldigte die Flasche absichtlich auf die Straße geworfen, neben den Mann. „Er wollte ihm auf die Weise zeigen, dass er kein Bier mehr kriegt“, erklärte der Rechtsanwalt.

Ehefrau vermutet, dem Angeklagten könnte der Dialekt ihres Mannes missfallen haben

Die Ehefrau hatte eine andere Vermutung, warum die Stimmung plötzlich gekippt war. „Mein Mann sächselt halt, wenn er richtig einen im Tee hat“, erklärte sie. Das habe dem Herrn auf dem Balkon offenbar missfallen, jedenfalls habe dieser von oben herab „Scheiß Sachse“ gerufen, woraufhin ihr Gatte ins Haus gestürzt sei, um den Angeklagten zur Rede zu stellen. „Ich habe dann die Polizei gerufen, weil ich nicht wollte, dass die Sache eskaliert“, berichtete die Bürokauffrau. Als sie ihren Mann endlich wieder eingefangen hatte, sei die Bierflasche geflogen und direkt hinter ihr auf dem Boden zersplittert.

43-Jähriger kehrte in der Nacht erneut zum Haus des Angeklagten zurück

Eine Polizistin bestätigte, dass der 43-Jährige sehr aufgebracht gewesen war. „Wir waren mehr damit beschäftigt, ihn zu besänftigen, statt den Fall aufzunehmen“, berichtete die Beamtin. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von circa zwei Promille. Bei dem Angeklagten war kein Alkoholtest gemacht worden. Der Ehemann war später in jener Nacht seiner Frau nochmal ausgebüxt und zu dem Haus zurückgekehrt. Dort warf er Kieselsteine gegen den Balkon, was erneut die Polizei auf den Plan rief. „Ich weiß nicht mehr viel von dem Abend“, gestand der Mann vor Gericht. „Ich wollte ihn wohl zur Rede stellen, warum er das gemacht hat.“ Die Nacht verbrachte der 43-Jährige in der Ausnüchterungszelle, seine Frau hatte die Polizei gebeten, ihn mitzunehmen.

Verschiedene Versionen machen es schwer, den Angeklagten zu verurteilen

„Für mich ist das ein bisschen wenig“, ließ der Staatsanwalt durchblicken, dass er alle zuvor gehörten Versionen für möglich halte, was es schwer machte, den Angeklagten zu verurteilen. Der Richter hingegen gab zu verstehen, dass er kurzzeitig sogar mit dem Gedanken gespielt habe, „dass auch ein hinterlistiger Angriff zur Verurteilung kommen könnte“. Deshalb behagte es ihm auch nicht, die Verhandlung so ganz ohne Denkzettel für den jungen Mann zu beenden. „Für Dummheit soll er was zahlen“, sagte der Richter. „Man schmeißt keine Flaschen, schon gar nicht, wenn da Leute sind.“ Schließlich einigten sich die Beteiligten darauf, das Verfahren gegen Zahlung von 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

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