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Angeklagter gesteht Vergewaltigung in seiner Tölzer Wohnung

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Eine Nacht sperrte laut Anklage ein Mann (22) Daniela R. in seiner Wohnung ein und vergewaltigte sie (Symbolbild).
Eine Nacht sperrte laut Anklage ein Mann (22) Daniela R. in seiner Wohnung ein und vergewaltigte sie (Symbolbild). © Julian Stratenschulte/dpa

Ein 22-Jähriger soll im August vergangenen Jahres in seiner Tölzer Wohnung eine damals 26-jährige Münchnerin vergewaltigt haben. Er räumte nun vor Gericht Teile der Tat ein.

Bad Tölz/München - Mit der Bitte um eine Zigarette hatte es angefangen: Ende Juli haben sich Daniela R. (Name geändert) und der Angeklagte an der Isarbrücke in Bad Tölz kennengelernt. Man unterhielt sich und tauschte Nummern aus. Als sich die beiden am Abend des 10. August zufällig an der Brücke wiedertrafen, lud der junge Mann die 26-Jährige in seine Wohnung ein. Er sei „hilfsbereit“ und sie in einer „schwierigen Situation“ gewesen, erzählte die junge Frau bei ihrer gerichtlichen Vernehmung mit zittriger Stimme.

Vergewaltigung in Tölzer Wohnung: Täter gesteht: „Sie hat mehrfach Nein gesagt“

Anfangs sei auch in der Wohnung noch alles „normal“ gewesen. Man habe Bier getrunken und Fotos angeschaut. Als sie dann aber gehen wollte, sei die Stimmung umgeschlagen. Der Angeklagte habe sie überwältigt und zweimal vergewaltigt. Unter Tränen schilderte Daniela R. Details des mehrstündigen Martyriums. „Es war ersichtlich, dass ich das nicht wollte“, sagte sie. Das räumte auch der Angeklagte ein: „Sie hat mehrfach Nein gesagt.“ Auch habe er das Zittern der jungen Frau bemerkt, aber gedacht, ihr sei kalt.

Vor dem Landgericht schildert 26-Jährige Martyrium in einer Tölzer Wohnung

Er gab auch zu, Gewalt angewendet zu haben. Als sie am Boden lag, habe er sie gewürgt, sodass sie Angst um ihr Leben gehabt habe, ergänzte Daniela R. Und dann erzählte sie von der Bierflasche, die ihr der 22-Jährige an den Kopf gehalten habe, um zu verhindern, dass sie mit ihrem Handy Hilfe ruft. Zudem habe er gedroht, dass er sie „auch töten könne“. Beides stritt der Angeklagte ab. Darauf, ob das Gericht ihm oder Daniela R. glaubt, könnte es jedoch ankommen: Die Bierflasche stellt nämlich ein gefährliches Werkzeug dar, bei dessen Verwendung sich die Mindeststrafe von zwei auf fünf Jahre erhöht.

Frau wurde an Boden gewürgt und zweimal vergewaltigt

Er habe an dem Abend viel Alkohol getrunken, gab der junge, aus Eritrea stammende Mann an. Wie viel genau, wisse er nicht mehr. Seit er als 16-Jähriger nach Deutschland gekommen sei, weil er sich ein besseres Leben versprochen und in seinem Heimatland nicht zum Militär habe eingezogen werden wollen, habe er zu viel getrunken. „Ich habe ein Alkoholproblem“, sagte er. Sein Alkoholkonsum und seine anfangs schlechten Deutschkenntnisse seien der Grund für seine fünf Vorstrafen seit 2015. Er habe in Deutschland aber auch den mittleren Schulabschluss gemacht und zwei Jahre als Kfz-Mechatronik-Helfer gearbeitet.

Hilferufe über WhatsApp vergebens - Freunde wollten nichts mit Kripo zu tun haben

Gerettet wurde Daniela R. von der Polizei. Als ihr Peiniger kurz eingeschlafen sei, sei es ihr gelungen, den Notruf zu wählen und flüsternd die Polizei zu verständigen, erinnerte sie sich unter Tränen. Enttäuschend sei für sie das Verhalten von Freunden gewesen, die sie vorher per WhatsApp um Hilfe gebeten habe. Mehrere hätten ihren Hilferuf ignoriert und sich später geweigert, die von ihr versendeten Nachrichten gegenüber der Polizei offenzulegen. Auch sei sie aus ihrer damaligen Wohngemeinschaft geflogen, weil „die Mitbewohner mit der Kripo nichts zu tun haben wollten“. Das heißt aber auch: Wäre der Polizei-Notruf auch über WhatsApp erreichbar, wäre Daniela R. auf die Mithilfe ihrer „Freunde“ nicht angewiesen gewesen. Das Urteil soll nächste Woche fallen.

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