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Weil sie Deutsch sprach: Tochter (18) leidet zuhause Horror-Qualen - Mutter jetzt verurteilt

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Eine 18-Jährige wurde in Bad Tölz über Wochen von ihrer Familie misshandelt (Symbolfoto).
Eine 18-Jährige wurde in Bad Tölz über Wochen von ihrer Familie misshandelt (Symbolfoto). © dpa / Maurizio Gambarini

Eine 18-Jährige ist von ihrer eigenen Mutter schwer misshandelt worden. Unter anderem, weil sie mit einer Freundin deutsch sprach.

Bad Tölz/WolfratshauenDie Angeklagte leidet. Ihre Wangen glänzen matt von verwischten Tränen. Manchmal schluchzt sie kaum hörbar. Zum ersten Mal seit zweieinhalb Jahren sieht sie an diesem Vormittag ihre Tochter wieder, in einem Video, das in den Sitzungssaal des Wolfratshauser Amtsgerichts übertragen wird. Drei Stunden lang berichtet die Jugendliche detailliert, wie sie misshandelt und gedemütigt wurde, von ihren zwei Brüdern – und ihrer Mutter (43), die sich wegen gefährlicher Körperverletzung in 16 Fällen vor dem Schöffengericht verantworten muss. Das Urteil: drei Jahre Gefängnis.

Es begann am 20. Mai 2016, als die Mutter auf dem Handy der 18-Jährigen ein Foto entdeckte: Ihre Tochter auf dem Frühlingsfest in München, ohne Kopftuch, rauchend. „Sie war nicht in der Schule, sie hat uns hintergangen. Ich bin sauer geworden“, suchte die Angeklagte, die in Israel geboren wurde, die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt und zur Tatzeit mit ihrer Familie in Bad Tölz lebte, nach Erklärungen für das, was dann geschah. Sie rief ihre Söhne hinzu. Der ältere schlug mit einem Elektrokabel auf seine Schwester ein, der jüngere mit den Fäusten. Die Mutter hielt der Tochter mit einem Tuch den Mund zu, damit man ihre Schreie nicht hörte.

In den nächsten Tagen setzten sich die Misshandlungen fort. Wenn sie am Esstisch Widerworte gab, wenn sie mit einer Freundin in Gegenwart der Familie Deutsch sprach. Als sie sich weigerte, den Inhalt ihrer Taschen vorzuzeigen, biss die Mutter ihr in den Oberarm. Vier Wochen ertrug die Jugendliche die Misshandlungen, dann floh sie in ein Frauenhaus.

Prozess Horror-Familiendrama in Bad Tölz - Angeklagte: Habe „in Panik massiv überreagiert“

Die Angeklagte gestand in der Verhandlung ihre Schuld ein. Sie sei überfordert gewesen mit der Situation und habe „in Panik massiv überreagiert“, erklärte der Verteidiger. Ihre Tochter sei „eine Leuchte, eine Stütze“ gewesen für die aus Palästina stammende Frau, die mit 15 Jahren einen 30 Jahre älteren Mann geheiratet hatte, mit 17 ihren ersten Sohn zur Welt brachte. 2014 floh die Familie aus Jordanien nach Deutschland. In die Tochter habe sie große Hoffnungen gesetzt und Angst gehabt, „dass sie den falschen Weg geht. Da ist ein Mutterherz, das ausgeflippt ist“, warb der Verteidiger um Verständnis.

Staatsanwalt:  „Das ist moralisch unterste Stufe“

Der Staatsanwalt forderte dreieinhalb Jahre Gefängnis. „Wer sein eigenes Kind so quält, das ist moralisch unterste Stufe“, sagte der Anklagevertreter und versicherte: „Dasselbe würde ich fordern, wenn eine Deutsche oder eine Christin auf der Anklagebank säße.“

Das Schöffengericht verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zeigte sich „erschüttert von der zum Ausdruck gebrachten Verachtung“, wie Richter Urs Wäckerlin erklärte. „Man geht zu dritt auf sie los, peitscht sie aus wie ein Stück Vieh. Das sprengt den Rahmen völlig.“

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Das Gericht sei sich über die Folgen für die Angeklagte bewusst, beteuerte der Richter. „Aber wir dürfen den Blick nicht verlieren für die Folgen, unter denen das Opfer leidet.“ Die junge Frau lebt seit den Vorfällen getrennt von ihrer Familie, an einem unbekannten Ort, mit einer neuen Identität. So groß war ihre Angst vor noch schlimmeren Repressalien, dass sie sich in ein Zeugenschutzprogramm flüchtete.

„Sie war mir immer die Teuerste, ich habe sie sehr geliebt“, ließ die Angeklagte in ihrem letzten Wort übersetzen. „Ich habe es sehr bereut, und ich wünsche mir, dass meine Tochter mir verzeihen und ich sie irgendwann wiedersehen kann.“

Der ältere Bruder war im April zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der jüngere Bruder ist untergetaucht. Der seit Jahren schwer erkrankte Vater und die jüngere, derzeit bei Verwandten lebende Tochter, waren an den Taten nicht beteiligt.

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