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Das Gras habe ihm „ein komplett Fremder“ gegeben, beteuert der Angeklagte vor dem Jugendgericht.
Der Richter hörte eine Weile interessiert zu und ermunterte den Angeklagten freundlich, weiter zu erzählen, wenn dieser kurz ins Stocken geriet. Doch dann beugte er sich plötzlich nach vorn über den Richtertisch und erklärte ruhig: „Ich bin gerne bereit, Ihnen zu zuhören. Aber ich bin nicht bereit, mich verarschen zu lassen. Was sie von sich geben ist derart abstrus, dass ich dringend empfehle, ihre Aussage zu überdenken.“ Doch der Angeklagte, der sich wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vor dem Jugendgericht verantworten musste, blieb bei seiner Geschichte.
Am 23. Juli 2018 war der 20-Jährige am späten Abend auf der Königsdorfer Straße in Bad Tölz von zwei Polizisten durchsucht worden. In seinem Rucksack fand die Polizei einen Joint, knapp 38 Gramm Marihuana, eine Feinwaage, zwei Crusher sowie mehrere Druckverschlusstütchen. „Ich denke mal, das könnten meine gewesen sein“, kommentierte der Angeklagte den Fund der kleinen Portionstütchen. Aber den Beutel Cannabis habe ihm an jenem Abend, den er mit Freunden an der Isar verbrachte, ein bis dahin „komplett Fremder“ in die Hand gedrückt. „Er hat gefragt, ob ich nicht für einen Moment seinen Beutel Gras entgegennehmen kann“, erzählte der Beschuldigte. „Ich habe Ja gesagt und das Zeug und die Waage im Rucksack mitgenommen.“
Verurteilter muss zur Suchtberatung
Tatsächlich waren der Polizeistreife damals drei junge Männer aufgefallen. Als sie sich näherten, hätten die drei hinter einem an der Straße geparkten Kleintransporter ihre Schritte zunächst verlangsamt. Dann sei der Angeklagte stadteinwärts weitergegangen, während die zwei anderen in entgegengesetzte Richtungen davon liefen. Während sie den Beschuldigten durchsuchten, sei einer der zwei kurz zurückgekommen. „Er trat uns gegenüber aggressiv auf, redete ständig auf den Angeklagten ein, wollte ihn einschüchtern.“
Weil er den Beamten falsche Personalien angegeben hatte, die vor Ort nicht sofort geprüft werden konnte, sei der Bursche ihnen entwischt. Ebenso wie bei seiner Festnahme der Polizei nannte der Beschuldigte auch dem Gericht die Namen seiner Bekannten nicht.
Anders als die Staatsanwältin sah Richter Urs Wäckerlin es nicht für erwiesen an, dass der 20-Jährige mit dem Verkauf von Drogen Geld verdiente. Er verurteilte ihn wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Beihilfe zum Handeltreiben zu 64 Sozialstunden. Das Strafenpaket umfasst zudem fünf Beratungsgespräche bei der Caritas-Suchtberatung sowie ein Drogenkonsumverbot für ein Jahr. Das sichergestellte Marihuana wurde vom Gericht eingezogen. rst
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