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Per Attest von Maskenpflicht befreit: Betroffene wünschen sich mehr Verständnis

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Von: Andreas Steppan

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Fahrgäste in der Bahn tragen den vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz.
Masken tragen – wie hier in der Bahn – gehört mittlerweile zum Alltag. Menschen, die den Mund-Nasen-Schutz aus gesundheitlichen Gründen nicht anlegen können, stoßen oft auf Unverständnis. © Hendrik Schmidt/dpa

In der Debatte um die Maskenpflicht geraten oft diejenigen in Vergessenheit, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Eine Tölzerin berichtet.

Bad Tölz-Wolfratshausen – „Ich bin kein Maskenmuffel, ich habe ein Attest“: Mit diesen Worten will die Tölzerin Renate Siegl auf die Lage derjenigen Menschen aufmerksam machen, die aus gesundheitlichen Gründen den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz nicht tragen können. Im Alltag macht sie als Betroffene immer wieder unangenehme Erfahrungen.

So sei sie kürzlich in einem Baumarkt des Ladens verwiesen worden. „Ich war entsetzt, es ist wirklich diskriminierend, was da passiert ist“, sagt die 49-jährige Lehrerin. Auch in einem großen Möbelmarkt in München sei sie zwar am Eingang hereingelassen worden, im Inneren habe es aber ebenfalls unerfreuliche Diskussionen mit einer Mitarbeiterin gegeben.

Maske muss nicht getragen werden, wenn es aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist

Diese Erlebnisse will Renate Siegl zwar nicht verallgemeinern – „die meisten Menschen sind tolerant“, hat sie festgestellt –, doch nach den jüngsten Erfahrungen habe sie es zeitweise mit der Angst zu tun bekommen, sagt sie. „Was ist, wenn ich in kein Geschäft mehr gehen kann?“

Tatsächlich gibt es laut der Internetseite des bayerischen Gesundheitsministeriums Ausnahmen von der Maskenpflicht, die generell in Geschäften sowie im Öffentlichen Personen-Nahverkehr gilt. „Eine Maske muss ausnahmsweise dann nicht getragen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist“, heißt es dort. Diese Unzumutbarkeit sei „glaubhaft zu machen“, zum Beispiel durch „eine (formlose) ärztliche Bestätigung“. Eine solche Bestätigung trägt Renate Siegl immer bei sich.

Tölzerin bekommt Panikattacken, wenn sie Mund-Nase-Schutz trägt

Rein äußerlich sieht man ihr die Beeinträchtigung nicht an: Sie bekommt nach eigenen Angaben Panikattacken, wenn sie eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Damit geht sie auch offen um – will sich aber andererseits nicht ständig im Alltag rechtfertigen und ihr Erkrankungsbild darlegen müssen.

Gleichzeitig tut sie ihr Bestes, um auf die verständlichen Sicherheitsbedenken und Ängste ihrer Mitmenschen einzugehen: Sie trägt daher statt der Mund-Nasen-Bedeckung eine Visier-Schutzmaske. Die erfüllt laut Internetseite des Ministeriums zwar „nicht die Anforderungen des Infektionsschutzes“, Renate Siegl möchte damit aber ihren guten Willen signalisieren.

In einem Geschäft hat sie jetzt auch durchsichtige Masken aus Plastik entdeckt. „Ich habe das probiert, aber es geht nicht“, sagt sie. Als Verweigerin will sie nicht abgestempelt werden und betont: „Es gibt einfach Menschen, die können die Maske nicht tragen, und sie sollten mit Respekt behandelt werden.“

Falsche Masken-Atteste machen die echten Betroffenen unglaubwürdiger

Rückendeckung bekommt die Tölzerin von Ralph Seifert, dem Beauftragten des Landkreises für Menschen mit Behinderung. Außer Renate Siegl hat sich noch eine weitere Betroffene an den Benediktbeurer, der selbst im Rollstuhl sitzt, gewandt. Auch sie könne aus psychischen Gründen – Platzangst – keine Maske tragen, schildert Seifert. „Aber kein Arzt will ihr ein Attest ausstellen.“ Das, so findet Seifert, „geht gar nicht“.

Er appelliert, bei diesem facettenreichen Thema sehr vorsichtig zu sein und Menschen, die keine Maske tragen können, nicht zu unterstellen, sie wollten sich bloß den allgemeinen Präventionsmaßnahmen widersetzen.

Rückendeckung von Behindertenbeauftragten

Wenig hilfreich sei dabei, dass im Internet mittlerweile falsche Attest-Formulare zum Herunterladen kursieren, die Unwillige vorgeblich von der Maskenpflicht befreien. Das lasse die echten gesundheitlichen Gründe von tatsächlich Betroffenen leider bei vielen unglaubwürdiger erscheinen. Und Seifert versteht auch, dass viele Ladeninhaber Kunden ohne Mund-Nasen-Schutz mit Skepsis begegnen, weil sie „auf der sicheren Seite“ sein wollen.

Den Betroffenen einen alltagstauglichen Rat zu geben, fällt Seifert schwer. Es sei eben oft nicht so leicht, jemandem zu sagen, er solle „sich nicht so anstellen“ und das Masketragen für eine kurze Zeit aushalten. Generell sei es für die Gesellschaft jetzt besonders wichtig, dass jeder versuche, sich so weit wie möglich in den anderen hineinzuversetzen. Und es müsse in den Köpfen ankommen, dass es eben auch Formen von Behinderung oder Erkrankung gibt, die man nicht auf den ersten Blick von außen erkennen kann. „Wir müssen empathischer werden und verstehen, dass jeder Mensch anders ist.“

Bei der Anwendung der Maskenpflicht gehen die Meinungen immer wieder auseinander - wie mehrere Beispiele aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeigen.

Auch kursiert ein gefälschtes Dokument, das Unwahrheiten zur Maskenpflicht verbreitet.

Eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes zählt auch zu den Auflagen, unter denen kleinere Flohmärkte wieder stattfinden könnten. Doch die Veranstalter in Bad Tölz-Wolfratshausen halten sich vorerst noch zurück.

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