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Vergewaltiger verurteilt: 22-Jähriger muss sieben Jahre in Haft

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Von: Angela Walser

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Im Prozess um eine versuchte Vergewaltigung in Dachau gab es nun ein Urteil. (Symbolbild)
Wegen besonders schwerer Vergewaltigung muss ein 22-Jähriger für sieben Jahre in Haft. © picture alliance/dpa / Volker Hartmann

Das Landgericht München II hat am Freitag einen jungen Mann (22) wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu sieben Jahren Gefängnisstrafe verurteilt. Der junge Flüchtling hatte sein Opfer über vier Stunden in seiner Wohnung in Bad Tölz gequält und sexuell missbraucht.

Bad Tölz/München - „Schade, der Angeklagte war auf so einem guten Weg in Deutschland“, merkte die Vorsitzende Richterin Regina Holstein zu Beginn ihrer Urteilsbegründung an. Vor fünf Jahren war der Eritreer als Flüchtling ins Land gekommen. Er lernte so gut Deutsch, dass er im Verfahren kaum einmal eine Dolmetscherin brauchte. Als er im August 2020 auf der Tölzer Isarbrücke sein späteres Opfer kennenlernte, konnte er sich mit der 26-Jährigen gut unterhalten. Die Tölzerin war unglücklich über ihre Wohnsituation. Bei dem jungen Mann stieß sie auf Verständnis.

In seiner Wohnung fiel der 22-Jährige über sein Opfer her

Doch dann folgte sie ihm in seine Wohnung. Dort wollte er Sex, sie wollte kein intimes Verhältnis. Er fiel über die junge Frau her, warf sie aufs Bett, würgte sie, nahm sie in den Schwitzkasten und bedrohte sie mit einer Bierflasche. „Ich kann dich auch töten“, soll er gesagt haben. Daran konnte sich der junge Kfz-Mechaniker allerdings nicht mehr erinnern. Die 26-Jährige ließ in Todesangst alles über sich ergehen. Einmal schaffte sie es ins Badezimmer. Dort gelang es ihr aber nicht, Hilfe zu rufen. Erst Stunden später schaffte sie es, die Polizei zu alarmieren. Geistesgegenwärtig löschte sie noch die Nummer, so dass ihr Peiniger zunächst keinen Verdacht schöpfte.

Vor Gericht hatte der 22-Jährige den Geschlechtsverkehr gestanden, seine Tat aber als „Teufels Werkzeug“ beschrieben. Er sei von Sinnen gewesen, behauptete er. Das glaubte ihm die Vorsitzende Richterin nicht. „Der Angeklagte hatte einen Plan“, sagte sie. Alkoholisch sei er allenfalls enthemmt gewesen, nicht aber in seinem Handeln stark eingeschränkt.

An die Bedrohung mit einer Flasche kann sich der Angeklagte nicht erinnern

Dass er die Frau mit einer Bierflasche bedroht haben soll, bestritt der Mann vor Gericht. Er habe höchstens versucht, an ihre Tasche zu gelangen. Auch in diesem Punkt glaubte ihm das Gericht nicht. Vielmehr sah es die Glaubwürdigkeit der 26-Jährigen als gegeben. Die hatte den jungen Mann bei ihrer Zeugenaussage sogar nicht übermäßig belastet und selber Erinnerungslücken eingeräumt.

Während ihre körperlichen Verletzungen rasch verheilten, hat die junge Frau weiterhin unter den seelischen Folgen der Vergewaltigung zu leiden. Zusätzlich belastend war für sie auch noch, dass sie um die Pille danach regelrecht kämpfen musste, um eine mögliche Schwangerschaft zu verhindern. Zudem standen die Mitbewohner ihrer WG nicht mehr zu ihr, weil sie nichts mit der Kripo zu tun haben wollten. Die 26-Jährige musste ausziehen.

Opfer nimmt Entschuldigung des Täters an

Da half auch das Entschuldigungsschreiben des Angeklagten nur insofern, als dass die junge Frau wusste, nichts falsch gemacht zu haben. Trotz ihres Martyriums nahm sie die Entschuldigung an.

Dem Angeklagten lastete das Gericht vorangegangene Körperverletzungs-Delikte an, auch wenn sie niederschwelliger Art waren. Aus all diesen Gründen hielten die Richter sieben Jahre für angemessen und erforderlich, nicht nur um die Tat zu sühnen, sondern um dem Opfer zu zeigen, dass man es wahrgenommen hat.

Info: Hilfetelefon sexueller Missbrauch 0800-22 55 530 (anonym und kostenfrei)

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