„Blödheit“ teuer bezahlt: Benediktbeurer muss sich wegen Trunkenheitsfahrt vor Gericht verantworten

Ein Mann aus Benediktbeuern fuhr im August 2022 betrunken Mofa. Nun bekommt er eine saftige Geldstrafe von 4500 Euro und drei Monate Fahrverbot.
Benediktbeuern/Wolfratshausen – Es wäre so leicht gewesen, problemlos nach Hause zu kommen. „Ein Kilometer Heimweg, das konnte man auch zu Fuß gehen“, hielt der Richter dem Angeklagten vor, der sich nach einem Kneipenbesuch für die falsche Variante entschieden hatte. Trotz 1,65 Promille Alkohol im Blut hatte sich der 60 Jahre alte Benediktbeurer am 26. August vorigen Jahres auf sein Mofa gesetzt. Diesen Fehler muss er nun teuer bezahlen: Wegen fahrlässiger Trunkenheit wurde der Mann vom Amtsgericht Wolfratshausen zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro verurteilt.
Ohne gültigen Führerschein unterwegs
Dass der Benediktbeurer ohne gültigen Führerschein unterwegs gewesen sein soll, konnte nicht bewiesen werden. „Ich habe noch nie einen Führerschein gehabt“, erklärte der Mann vor Gericht, „aber für das Mofa brauche ich auch keinen.“ Das hatten die Polizisten, die ihn kontrolliert hatten, anders gesehen. Sie waren der Meinung, das Kleinkraftrad des 60-Jährigen sei bis zu 45 Stundenkilometer schnell gewesen, was der Angeklagte vehement bestritt. Weil der Polizist nicht zur Verhandlung erschienen war und eine Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis „nicht erheblich ins Gewicht fallen würde“, stellte das Gericht in diesem Anklagepunkt das Verfahren vorläufig ein.
Nicht zum ersten Mal Probleme mit Justiz wegen Alkoholkosum
An der Alkoholfahrt gab es indes nichts zu deuteln. Auf die Frage des Gerichts, warum er nach dem Genuss von sieben halben Bier, die er nach eigenen Angaben getrunken hatte, noch Mofa gefahren sei, erklärte der Beschuldigte lapidar: „Weil ich blöd war.“ Da es nicht das erste Mal war, dass der Benediktbeurer wegen seines Alkoholkonsums Scherereien mit der Justiz bekommen hatte, fiel die Strafe etwas höher aus. Richter Helmut Berger verurteilte den 60-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro. Damit blieb er unter der Forderung des Staatsanwalts von 100 Tagessätzen, ging aber deutlich über die von der Verteidigung beantragten 40 Tagessätze hinaus.
„Wenn man so ordentlich getankt und nur einen Kilometer bis nach Hause hat, sollte man auf den Gedanken kommen, zu Fuß zu gehen“, stellte der Richter abschließend fest. Drei Monate lang wird dem Angeklagten kaum etwas anderes übrig bleiben, denn so lange gilt das vom Gericht zusätzlich ausgesprochene Fahrverbot.
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