Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Erstmeldung: Wie die Polizeiinspektion Bad Tölz mitteilt, erschlug ein bisher Unbekannter die Katze in der Nacht von Samstag auf Sonntag (8. Mai) an der Tölzer Bockschützstraße. Das Tier sei mutwillig und gewaltsam getötet worden.
Offenbar wurde die Katze mit brutaler Gewalt gegen eine Hausmauer geschlagen. An den Verletzungen ist das Tier dann gestorben. „Die tote Katze wurde auf brutalste Weise erschlagen, bzw. am Schwanz gepackt und gegen die Hausmauer geklatscht, alles voll Blut“, schreibt das Tölzer Tierbestattungsunternehmen Wolf am Tag nach dem Verbrechen auf seiner Facebook-Seite.
Tiertrauer Wolf sei normalerweise immer von der Polizeiinspektion gerufen worden, um überfahrene Katzen zu bergen. Das jüngste Verbrechen an dem Tier schockierte das Unternehmen zutiefst. „Wir sind, wie die Besitzerin, fassungslos und unendlich traurig“, schreiben sie weiter.
Ist die Tat schon grausam genug, so kommt noch hinzu, dass die Siamkatze trächtig war. In zwei Wochen wäre sie Mutter geworden. „Wir verstehen das einfach nicht“, zeigte sich auch die Tochter der Besitzerin der Katze entsetzt. Vonstatten gegangen ist die grausame Tat direkt bei der Wohnung von der Besitzerin. Die Katze, die „Bailey“ hieß, sei eher schüchtern gewesen.
Auch in der Bevölkerung sorgt der Vorfall für Empörung. Wie die Tochter der Besitzerin weiter berichtete, gibt es mittlerweile ein Kopfgeld in Höhe von 3.000 Euro auf den Täter, dass der Jailhouse-Betreiber ausgesetzt hat. Auch würde das Café, dass sich in der Nähe befindet, wo sich der Vorfall ereignet hat, ihre Stammkunden nach Hinweisen fragen.
Auf den Tiermörder kann neben einer Geldstrafe eine Haftstrafe von drei Jahren zukommen. Erschwerend komme nämlich hinzu, dass „Bailey“ Katzenbabys in sich trug.
Die Besitzerin sowie ihre Familie hofft nun, dass der oder die Täter gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden.
Zeugen, die am vergangenen Sonntag, 8. Mai, zwischen 0.30 und 3 Uhr früh etwas Verdächtiges in Bad Tölz auf Höhe der Bockschützstraße beobachtet haben, werden gebeten Sachdienliche Hinweise an die Polizeiinspektion Bad Tölz unter der Telefonnummer 08041/76 10 60 weiter zu geben.