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Einfach Gutes tun mit einer Stiftung oder Spende!

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Zwei Senioren sitzen auf einem Steg
Stifter wollen oft der Gesellschaft etwas zurückgeben. Ein gutes Gefühl! © Jenny Sturm/AdobeStock

Mit Stiftungen lässt sich Gutes für das Gemeinwesen tun und das sehr langfristig. 95 % aller Stiftungen fördern mit den Erträgen aus ihrem Vermögen nachhaltig gemeinnützige Zwecke für die Allgemeinheit. 

Von Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer, Bonn*

Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer.
Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer. © Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen

Stifter wollen oft der Gesellschaft etwas zurückgeben. Sei es aufgrund eines Schicksals in der Familie oder weil sie sich aus anderweitig gewonnener Überzeugung für bestimmte gemeinnützige Zwecke engagieren wollen.
Eine Stiftung ist fast immer eine einmalige Entscheidung, die sehr gut überlegt sein will. Das einer Stiftung zugewendete Vermögen verbleibt grundsätzlich dauerhaft in der Stiftung. Es wird typischerweise zum realen Vermögenserhalt langfristig verwaltet, um so regelmäßige Erträge zur Verwendung für die Stiftungszwecke zu erwirtschaften. Beispielsweise zur Förderung des Umwelt- und Naturschutzes. Zur Förderung von Bildung, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Sport, Tierschutz, Brauchtum und Heimat.

Mit professioneller Beratung das passende Stiftungsmodell finden

Dazu finden sich grundverschiedene Stiftungsansätze in der Praxis. Im Einzelfall ist deshalb eine gute und passgenaue fachliche Beratung erforderlich, damit potenzielle Stifter das für sie konkret passende Stiftungsmodell finden. Es gibt die rechtsfähige Stiftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie erfordert aktuell ein Vermögen von mehreren hunderttausend Euro und eine entsprechend aufwendige eigene Organisation. Damit kommt sie nicht für viele Menschen infrage.

Anders ist es mit der „kleinen Schwester“, der Treuhandstiftung. Diese ist nicht rechtsfähig, sondern handelt im Rechtsverkehr durch einen Treuhänder. Mit ihr lassen sich ebenso gemeinnützige Zwecke fördern wie mit einer großen rechtsfähigen Stiftung. Eine treuhänderische Stiftung lässt sich ggf. schon mit 25.000,00 Euro für einen bestimmten Zweck errichten. Und sie ist als von der Finanzverwaltung anerkanntes Steuersubjekt ebenso steuerbegünstigt wie die rechtsfähige Stiftung.

Kosten sparen mit treuhänderischen Stiftungen

Zwei Hände nähern sich an, dahinter Sonnenuntergang
Bereits kleine Beträge helfen als Spende, bestehende Stiftungsprojekte zu unterstützen. © paul/AdobeStock

Tatsächlich finanziert der Staat durch Steuerbegünstigung (Stichwort: „Steuer- und Spendenabzug“) gemeinnützige Stiftungen faktisch gemeinsam mit den Stiftern, Zustiftern und Spendern. Bei entsprechenden Gestaltungen lassen sich in der Stiftungsverwaltung und im Stiftungsmanagement zudem bei einer treuhänderischen Stiftung deutlich Kosten sparen.

So stehen ganz konkret mehr Mittel und Erträge für die Förderung des Stiftungszweckes zur Verfügung. Wer will, kann sich bereits mit kleineren Beträgen über Spenden an bestehenden Stiftungsprojekten beteiligen.

Im Stiftungswesen gibt es also eine erhebliche Bandbreite an Möglichkeiten, da gibt es Vieles zu durchdenken, zu prüfen und fachlich zu beraten. Gehen Sie Ihr Stiftungsprojekt frühzeitig an!
Stimmen Sie sich mit erfahrenen Fachleuten ab und suchen Sie einen dauerhaften, verlässlichen und ausgewiesenen Treuhänder mit entsprechender Erfahrung im Stiftungsmanagement. Einen leichten Einstieg in das Thema Stiftung kann für Sie die aktuelle Spendenaktion für die Region bieten, über die Sie unten Näheres lesen.

* Über den Autor: Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer, Bonn

Rechtsanwalt Schiffer ist Anwalt seit 1987. Schon 2009 hat ihn die Wirtschafts-Woche auf die Liste der 25 Top-Erbrechtsanwälte in Deutschland gewählt. Im „Erbrecht“ wurden von der WirtschaftsWoche (48/2020) Schiffer & Partner als „TOP Kanzlei 2020“ ausgezeichnet und Rechtsanwalt Schiffer erneut als „TOP Anwalt 2020“ ausgewählt. Er ist Herausgeber sowie Autor eines Standardwerkes zur Stiftung. Er begleitet Stiftungen sowie Stiftungsprojekte seit 1990 und das nicht nur in Erb- und Nachfolgefällen. Nähere Informationen unter www.schiffer.de oder unter www.stiftungsrecht-plus.de

Jetzt mitmachen bei der großen Weihnachts-Spendenaktion mit der Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen

Sparschwein mit Nikolausmütze
Ihre Spenden kommen dort an, wo sie gebraucht werden – vor Ort, in der Region. © kostikovanata/AdobeStock

Weihnachts-Spendenaktion: Nach dem Motto „Aus der Region, für die Region“ fördern Stifter in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen was ihnen am Herzen liegt. Zusätzlich hat die Stiftergemeinschaft eine Weihnachts- Spendenaktion ins Leben gerufen. Die gesammelten Spenden werden zeitnah an viele werthaltige Stiftungszwecke aus der Region verteilt. Somit kommt Ihre Spende nicht nur einem guten Zweck, sondern gleich mehreren zugute.

So können Sie spenden

Spenden können Sie bequem und unbürokratisch über diesen Link oder durch eine Überweisung auf das Konto der Stiftergemeinschaft Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen DE22 7005 4306 0011 2291 01, Verwendungszweck „Spendenaktion 2022“.

Vermögen stiften, Zukunft gestalten.

Thomas Kinzel
Ihr Ansprechpartner vor Ort Thomas Kinzel © Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen

Mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen über Generationen hinweg engagieren.

Ihr Ansprechpartner informiert Sie gerne:

Thomas Kinzel
Telefon 08041 8007-9231
E-Mail: thomas.kinzel@spktw.de
Web: www.spktw.de/stiftungen

Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen Logo
Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen © Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen

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