Landratsamt: Jagd auch im Vogelschutzgebiet zulässig

Das Tölzer Landratsamt nimmt nun Stellung zu der Entenjagd, die in den Weihnachtsferien im Loisach-Kochelsee-Moor stattfand. Sie stieß auf Kritik bei Einheimischen und Naturschützern.
Kochel am See/Bad Tölz - Das Amt habe am 5. Januar Kontakt mit dem zuständigen Jagdpächter aufgenommen, teilt Pressesprecherin Marlis Peischer mit. Die Untere Naturschutz- und Jagdbehörde strebe speziell für das Loisach-Kochelsee-Moor eine „konstruktive Zusammenarbeit mit den Jägern an“, so Peischer: „Ziel ist, miteinander eine Art Rahmenprogramm für die Bejagung in diesem Gebiet zu erarbeiten.“ Da dies vermutlich hinter dem rechtlich zulässigen Rahmen zurückbleiben werde, sei die freiwillige Mitwirkung der Jägerschaft von großer Bedeutung. „Diesbezüglich wurde schon vor längerer Zeit Gesprächsbereitschaft signalisiert“, teilt die Pressesprecherin in Bezug auf den Jagdpächter mit.
Verhalten der Jäger „in keinster Weise zu beanstanden“
Die Untere Naturschutz- und Jagdbehörde bezeichne es als „höchst unerfreulich“, dass im Zusammenhang mit der Entenjagd ein schlechtes Bild von der Jagd gezeichnet werde und Jäger in einem Leserbrief sogar in Zusammenhang mit kriminellen Handlungen gebracht würden, so Peischer. Im konkreten Fall sei das Verhalten der Jäger „nach den uns zur Verfügung stehenden Erkenntnissen in keinster Weise zu beanstanden“.
Die Ausübung der Kirrjagd auf Wasserwild (also das Anlocken durch eine Futterstelle, Anm. der Red.) sei eine zulässige Form der Jagdausübung, so Peischer weiter. Diese dürfe an der Loisach durchgeführt werden. Für das an dem Fluss ausgewiesene SPA-Gebiet („Special Protected Areas“, das sind Vogelschutzgebiete nach EU-weit einheitlichen Standards, Anm. der Red.) gebe es keine Verordnung, die diese Art der Jagd verbiete. Soweit die Erhaltungsziele für das Gebiet berücksichtigt würden, verursache die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd in der Regel keine erheblichen Beeinträchtigungen. Das gelte auch für die Zeit des Wiesenbrüterschutzes von 20. März bis 15. Juli.
Landratsamt: „Jäger erhalten Kulturlandschaft“
Die Behörde sehe die Jagd als „Ergänzung und Partner des Naturschutzes“, so Peischer. Jäger würden neben den gesetzlichen Pflichten zur Hege auch ehrenamtlich viel Zeit und private Gelder investieren, „um eine möglichst artenreiche und landschaftstypische Kulturlandschaft zu erhalten“.
Kritik vom Bund Naturschutz
Wie berichtet hatte der Bund-Naturschutz-Kreisvorsitzende Friedl Krönauer argumentiert, „ob das, was legal ist, auch als legitim“ angesehen werden könne. Er vermutet, dass die verstärkte Jagdtätigkeit im Bereich von Brunnenbach dazu führte, dass auf einem Streckenabschnitt der Loisach in jüngster Zeit keine Wasservogelarten mehr zu beobachten waren.
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