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Nach Betreten einer Verbotszone: Streit mit Förster eskaliert - Münchner Wanderer müssen zahlen

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Von: Rudi Stallein

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Wildfütterung Verbotszone Verbotsschild
Schilder wie dieses - hier stammt es aus en Ammergauer Alpen - weisen auf die verbotenen Zonen hin. © Hutter

Weil ein Münchner Ehepaar das Betretungsverbot in einem Wildfütterungsgebiet missachtete, traf man sich nun vor Gericht. Beide hatten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.

Lenggries/Wolfratshausen – Ein winterlicher Ausflug an den Sylvensteinsee hatte für ein Münchner Ehepaar kürzlich ein Nachspiel vor dem Wolfratshauser Amtsgericht. Weil sie das Betretungsverbot im Bereich der „Wildfütterung Hirschanger“ im Staatsjagdrevier Isarwinkel missachtet hatten, waren gegen den Mann (53) und seine Ehefrau (49) Bußgeldbescheide über jeweils 150 Euro erlassen worden.

Google Maps führte sie in den verbotenen Bereich

Dagegen legten sie Einspruch ein, weshalb das Gericht entscheiden musste. Mit dem Ergebnis: Zahlen müssen die Ausflügler, allerdings nur jeweils 100 Euro. Dass sie gegen die Anordnung verstoßen hatten, war nicht zu leugnen. Beim Wandern „über ein weites Schneefeld“ seien sie mit ihren zwei Kindern zu dem Wald gelangt und ein Stück auf dem Weg hineingegangen, geleitet von „Google Maps“, wie die Frau erläuterte.

Schranke und Schilder halten Familie nicht vom Weitergehen ab

Die an der Wegschranke angebrachten Schilder „Wildfütterung – Durchgang verboten“ hatten sie nicht davon abgehalten. Als ein Förster dies entdeckte und die Erwachsenen zur Rede stellen wollte, eskalierte die Situation.

Der betroffene Bereich umfasst circa 105 Hektar südlich von Fall. Es ist eines von insgesamt rund zwölf Gebieten, für die die Untere Jagdbehörde des Landratsamts für den Zeitraum vom 1. Dezember eines Jahres bis zum 30. April des Folgejahres Betretungsverbote erlassen hat. Diese gelten vorläufig bis zum Frühjahr 2025. Dadurch sollen für die Wildtiere Rückzugsmöglichkeiten und Ruhebereiche geschaffen werden, die durch die zunehmende Zahl an Erholungssuchenden und Sportlern schwinden. „Im Bereich der Fütterungen im Staatsjagdrevier Isarwinkel nehmen die Störungen durch Spaziergänger, Jogger, Schneeschuhwanderer und Skitourengeher erheblich zu“, schreibt Landrat Josef Niedermeier in seiner Begründung.

Mann beklagt sich über das Verhalten des Försters

Maßnahmen mit geringeren Einschränkungen, wie etwa Aufklärung oder Lenkung der Besucherströme, seien ohne Erfolg geblieben. „Appelle, den Fütterungen freiwillig fern zu bleiben, haben sich als wirkungslos erwiesen“, heißt es weiter. Aufgrund der Corona-bedingten Reisebeschränkungen sei mit einem weiteren Ansturm von Erholungssuchenden auf das Alpenvorland zu rechnen, so der Landrat.

„Es war nicht so, dass wir da rein sind und die Wildfütterung behindert haben“, meinte der Ehemann. „Es tut mir leid, dass wir die falsche Entscheidung getroffen haben. Wir sind ja auch umgekehrt, als wir erkannt haben, dass wir uns in verbotenem Gebiet befinden“, so der 52-Jährige, der sich über das seiner Meinung unangemessene Verhalten des Försters und dessen Begleiters aufregte. „Von hinten hörten wir Reifen quietschen, dann lief ein Mann schreiend durch den Wald zu uns“, so der Münchner. Bis die zwei bei ihnen gewesen seien, hätten sie selbst das Gelände bereits wieder verlassen gehabt.

Verteidiger beantragen, das Verfahren einzustellen

„Unser Verstoß steht nicht im Verhältnis zu dem, was danach passiert ist.“ „Es war ein Fehler, das gebe ich auch zu“, ergänzte die Ehefrau, die ebenfalls betonte: „Die Sache war emotional aufgebauscht.“ Die Verteidiger erklärten, ihre Mandanten hätten „ihre Lektion gelernt“ und beantragten, die Verfahren einzustellen.

Damit war der Vertreter des Landratsamtes „überhaupt nicht einverstanden“. Und Richterin Sandra Hagenfeldt auch nicht. „Sie haben gegen das Betretungsverbot verstoßen und sind mit ihrer Familie über den Holzbalken gestiegen – dabei waren die Schilder eindeutig“, stellte sie fest und machte noch mal deutlich: „Jede Störung belastet das Wild, an die Förster sind sie gewöhnt, aber nicht an Wanderer oder Skitourengeher.“ Deshalb seien 150 Euro eine angemessene Strafe, „wenn man in so ein Gebiet eindringt“. Allerdings sehe sie auch, dass das Aneinandergeraten mit den Förstern „belastend“ gewesen sei, weshalb sie die Geldbuße auf jeweils 100 Euro reduzierte.

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