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Reichersbeuern sagt Ja zu Balkonkraftwerken

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Solarmodule am Balkon bleiben in Lenggries vorerst unzulässig. Derartige Anlagen „verschandeln das Ortsbild“.
Solarmodule am Balkon sind in Reichersbeuern möglich. © . Pröhl/A

Auch der Gemeinderat Reichersbeuern befasste sich nun mit Balkonkraftwerken. Zwei Anfragen liegen vor, für eine Zustimmung müsste die Ortgestaltungssatzung geändert werden.

Reichersbeuern – Die Diskussion über das Anbringen von Photovoltaik (PV)-Modulen an Balkonen und Fassaden ist im Tölzer Land in vollem Gange. Reichersbeuern macht da keine Ausnahme. Wie Bürgermeister Ernst Dieckmann in der jüngsten Gemeinderatssitzung berichtete, liegen derzeit zwei Anfragen vor.

Ortsgestaltungssatzung sieht keine Module an Balkonen vor

Ein Antragsteller möchte eine PV-Anlage am Balkon installieren, der andere eine an der Süd-Fassade des Gebäudes. Beide sind nicht genehmigungsfähig, weil in der bewusst schlank gehaltenen Ortsgestaltungssatzung festgelegt ist, dass Module zur Energiegewinnung in die Dachhaut integriert sein oder flach aufliegen müssen. Eine Zustimmung sei nur durch eine Änderung der Satzung möglich.

Kleinkraftwerke sollen auf keinen Fall verhindert werden

Für eine Anbringung der Module an Fassaden, auch in Teilbereichen, konnte sich kein Gemeinderatsmitglied erwärmen. Aber man war nicht abgeneigt, dem Vorschlag des Bauausschusses zu folgen und die Anbringung von PV-Modulen an Balkonen mit Beschränkungen zu erlauben. Die Größe solle auf zwei Quadratmeter pro Fassadenseite beschränkt werden. „Wir waren uns im Bauausschuss darüber einig, dass wir Kleinkraftwerke an Balkonen auf gar keinen Fall verhindern wollen“, berichtete Andreas Melf, Zweiter Bürgermeister. Die Größe sei ohnehin dadurch gedeckelt, dass eine Mini-Solaranlage 600 Watt Einspeiseleistung pro Wohnung nicht überschreiten darf.

Einig war man sich auch darüber, die Ortsgestaltungssatzung nicht unnötig aufzublähen. „Wir wollen eine einfache Lösung und nicht alles regeln“, gab Melf die Richtung vor. Man müsse auf das Gefühl der Antragsteller hoffen, dass die Anlagen gefällig angebracht werden.

Gemeinderätin kann sich mit der Optik nicht anfreunden

„Mir gefällt das überhaupt nicht“, sagte Christine Bernöcker. „Wir haben eine gewachsene traditionelle bayerische Baukultur, und jetzt pflastert jeder den Balkon mit irgendetwas voll. Nein, ich bin da raus“, unterstrich sie ihre ablehnende Haltung. Josef Reiter hingegen glaubte, dass sich die Nachfrage in Grenzen halten werde. „Verbieten würde ich es nicht. Der heutige Beschluss wird sicher keiner sein, der 20 Jahre Bestand hat“, mutmaßte er.

Änderung der Ortsgestaltungssatzung soll angegangen werden

Interessant seien die Solaranlagen auf Balkonen vor allem in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern, bei denen alle mit einer baulichen Veränderung auf dem Dach einverstanden sein müssten. Über PV-Anlagen auf dem Balkon habe dagegen allein der Besitzer der Eigentumswohnung zu bestimmen. Die verstärkte Nachfrage nach PV-Anlagen an Balkonen sei darin begründet, dass diese, abgesehen von örtlichen Bauvorschriften, genehmigungsfrei sind. Sie können leicht angebaut und an das eigene Stromnetz angeschlossen werden, ergänzten Bernhard Rehme und Andreas Melf.

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In der Diskussion sprachen sich mehrere Ratsmitglieder für eine Änderung der Ortsgestaltungssatzung aus. „Es gibt viele Leute, die wollen das“, brachte es Jürgen Drostel auf den Punkt. Die Entwicklung sei bereits zu weit fortgeschritten, um Nein sagen zu können. „Es werden immer mehr werden, ob wir das wollen oder nicht.“ Er sprach sich deshalb für die Erarbeitung von Rahmenbedingungen aus, an die sich Antragsteller halten müssen.

Nach eingehender Debatte, bei der die Arbeit mit Ausnahmegenehmigungen ausgeschlossen wurde, einigten sich die Ratsmitglieder mit zwei Gegenstimmen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und PV-Anlagen an Balkonen in der Größe von zwei Quadratmetern pro Fassadenseite zuzulassen. Eine entsprechende Satzungsänderung soll bei der nächsten Gemeinderatssitzung im März vorgelegt werden. (ps)

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