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Imbiss-Grapscher muss hohe Geldstrafe zahlen

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Von: Stefanie Zipfer

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Ein 38-jähriger Vater aus Indersdorf muss sich wegen sexuellen Missbrauchs des eigenen Sohns vor Gericht verantworten. © dpa/Archiv
All Cops Are Beautiful. Deutung der Abkürzung „ACAB“ durch die Verteidigerin Wegen Beleidigung in zwei Fällen musste sich ein junger Eurasburger nun vor dem Amtsrichter verantworten. © dpa

Ein 73-Jähriger hatte im Frühjahr 2021 ein Mädchen sexuell belästigt. Dafür muss er nun eine Geldstrafe in Höhe von 8250 Euro zahlen.

Dachau – Bis zum Schluss war sich ein 73-jähriger Gilchinger keiner Schuld bewusst. „Niemals“ habe er das Mädchen „sexuell berührt“, „nie“ würde er Derartiges tun, erklärte er am Montag in seinem letzten Wort vor dem Dachauer Amtsgericht. Sollte sich die heute 15-Jährige „durch sein blödes Gequassel und Gelabere irgendwie verunsichert“ gefühlt haben, tue ihm dies aber leid.

Zuvor hatte auch der Anwalt des 73-Jährigen, Florian Zenger, Richterin Cornelia Handl noch einmal erklärt, dass eine „Berührung an der Taille eine neutrale Berührung“ sei, „ohne Sexualbezug“. Zudem komme der Gilchinger ja aus der Gastro-Branche, da sei ein „freundschaftlicher“ Umgang mit den Kunden ganz normal.

Dass es aber eben nicht „normal“ war, was der 73-Jährige am 30. April 2021 in Dachau getan hatte, wurde im Urteil von Richterin Handl deutlich. Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann einen sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Dabei soll er an jenem Frühlingstag des Jahres 2021 aus seinem Imbisswagen im Dachauer Stadtgebiet auf zwei vorbeigehende Schülerinnen zugegangen sein und anzügliche Bemerkungen gemacht haben. Einem der beiden Mädchen soll er zudem mit seiner Hand an Taille und Po gefasst haben.

Richterin überzeugt: Mädchen hatten keinen Grund, sich die Geschichte auszudenken

Nach zwei Verhandlungstagen stand für die Richterin fest, dass es sich genauso zugetragen hat: „Ich gehe davon aus, dass Sie ihr für ungefähr 20 Sekunden an den Po gefasst haben“, sagte Handl in Richtung des Angeklagten. So hätten sowohl das Opfer am ersten Verhandlungstag im Januar, als auch dessen Freundin nun am zweiten Verhandlungstag am Montag glaubhaft das Geschehen wiedergegeben. „Es gab keinen Anlass, sich so eine Geschichte auszudenken“, befand Handl. Zudem sei das Opfer auch schon in einem Alter gewesen, wo es „durchaus unterscheiden kann zwischen Po und Taille“.

Auch in der Frage, ob der Griff an den Po des Mädchens eine sexuelle Handlung ist, war sich Handl sicher: „Ja klar! Ein Po ist nie neutral, das sollte jetzt auch beim Letzten angekommen sein.“

Handls Strafe fiel daher hart aus. 8250 Euro muss der Mann nun für die sexuelle Belästigung des Mädchens zahlen. Andererseits hatte der vielfach vorbestrafte Gilchinger auch Glück: Der zunächst angeklagte – und härter bestrafte – sexuelle Missbrauch der Schülerin konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Am Ende habe es sich laut Staatsanwältin nur um eine „Spontantat“ gehandelt, mit dem Ziel eines „schnellen sexuellen Kontakts“.

Doch dass auch diese „Spontantat“ gravierende Folgen hatte, bestätigte auch noch einmal die Freundin des Opfers. Die heute 16-Jährige konnte sich im Zeugenstand noch gut daran erinnern, wie der 73-Jährige aus seinem Imbisswagen auf sie und ihre Freundin zukam, seine Hand um die Freundin legte und den Mädchen anbot, sie zu heiraten. Sie hätte den Mann „komisch“ gefunden, erzählte die Zeugin, weshalb sie auch froh gewesen sei, als sie und die Freundin weitergegangen seien und der Imbiss-Mann zurück in seinen Wagen gestiegen sei. Und auch wenn sie den Griff an den Po nicht selbst gesehen habe, so war sich die Zeugin auch knapp zwei Jahre später noch sicher: Ihre Freundin habe ihr direkt danach gesagt, dass der Mann „unangenehm“ war, dass er sie angegrapscht habe und „dass es ihr nach dem Vorfall nicht so gut ging. Das hat sie echt belastet“.

Das geschädigte Mädchen war am Montag nicht mehr dabei, als der Mann verurteilt wurde. Ihre Aussage im Januar hatte ihr zugesetzt, wie auch Richterin Handl erinnerte: „Sie war vor Gericht noch ziemlich durch den Wind.“

Immerhin hielt Handl dem Angeklagten zugute, dass ihm der Vorfall „peinlich“ sei. Auch seine Jahrzehnte lange kriminelle Karriere, die ihn auch diverse Male ins Gefängnis geführt hatte, wollte sie ihm bei der Strafzumessung nicht negativ auslegen. Diese liege nun – altersbedingt – auch wirklich hinter ihm.

Der 73-Jährige selbst arbeitet übrigens nicht mehr im Imbisswagen. Der sei, coronabedingt, nur eine Übergangslösung gewesen. Jetzt arbeite er wieder in einem Restaurant im Landkreis Starnberg.

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