Sohn misshandelt und Minderjährige sexuell genötigt: 37-Jähriger muss in Haft

Ein Jahr und acht Monate in Haft muss ein 37-Jähriger aus dem Landkreis, weil er seinen Sohn misshandelt und ein minderjähriges Mädchen sexuell genötigt hat.
Dachau – Dass in manchen Familien „schlechte Stimmung“ herrscht, komme ja öfter vor. Dass in dieser speziellen Familie die Stimmung richtig schlecht war beziehungsweise etwas fundamental falsch lief, dämmerte dem Kinder- und Jugendtrainer einer Kampfsportschule im Landkreis im Lauf des Jahres 2021. Da nämlich kam sein damals 13-jähriger Schützling zu ihm und bat um ein privates Gespräch. Der Bub, so erinnerte sich der Trainer am Montag vor dem Amtsgericht, habe dabei anfangs etwas herumgedruckst. „Zuhause ist es ein bisschen blöd“, habe der Junge bei diesem ersten Gespräch gesagt, auf Nachfrage aber nicht konkreter werden wollen.
In den Wochen darauf aber folgten weitere Gespräche, der 13-Jährige wurde konkreter. Fragte, ob es normal sei, wenn einem der Vater beim Eintreten durch die Wohnungstür „mit dem Knie eine mitgibt“. Berichtete, dass der Vater ihn mit der Gabel verletzt, ihn mit einem kleinen Baseballschläger geschlagen und mit einer Katzenpeitsche getriezt habe. „Ich weiß nicht, ob das schlimm ist“, soll der Junge gesagt haben.
Dass die Angelegenheit wenig später zur Anzeige kam, lag daran, dass der Betreiber des Studios, hauptberuflich Polizist, von der „Geschichte mit der Gabel“ erfuhr. „Da bin ich hellhörig geworden.“
Der kraftsportelnde Polizist sah sich das Bein des Buben an, erkannte einen „fünf bis sechs Zentimeter, deutlich sichtbaren, etwas tieferen Kratzer“, wie er sich vor Gericht erinnerte. Gemeinsam mit seinem Mitarbeiter, dem Kinder- und Jugendtrainer, riet er dem Teenager, der offiziell bei seinem Vater wohnt, zuletzt aber zu seiner Oma gezogen war, zur Anzeige. Die Beamten der Polizei Dachau nahmen den Bericht des Buben als drei Fälle von gefährlicher Körperverletzung zu Protokoll.
Für den Vater, einen 37-Jährigen aus dem Landkreis Dachau, war diese Anzeige nicht die erste. Vielmehr ist der Mann Stammgast an ober- und niederbayerischen Gerichten. 16 Mal wurde er bereits verurteilt, an Delikten war „alles dabei, was das Strafgesetzbuch hergibt“, wie die Staatsanwältin gestern feststellte. Die jüngste Verurteilung – er hatte betrunken einen Verkehrsunfall verursacht – datiert aus dem Jahr 2022. Unterbrochen wurden die Straftaten nur durch diverse Gefängnisaufenthalte.
Besonders pikant und wichtig für die Verhandlung am Amtsgericht war ein Urteil aus 2016: Wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und dem Verbreiten pornographischer Schriften stand der fünffache Vater, wobei nur der heute 14-jährige Bub bei ihm wohnt, unter offener Bewährung.
Die hielt ihn nämlich nicht davon ab, über soziale Medien im Jahr 2018 eine damals 13-Jährige anzuschreiben, sie zum Sex zu überreden und irgendwann – als es dem Mädchen zu viel wurde – mittels unzähliger Nachrichten zu bedrängen und zu bedrohen. So schrieb er ihr unter anderem, anstößige Bilder von ihr zu veröffentlichen, wenn er nicht an ihr sexuelle Handlungen vornehmen dürfe. Selbst der Anwalt des 37-Jährigen gab gestern vor Gericht zu, dass die Tonart „vulgär“ und „beleidigend“ gewesen sei.
Während der 37-Jährige in diesem Punkt zugab, hier ein „Fehlverhalten“ an den Tag gelegt zu haben, wollte er die ihm zur Last gelegte Misshandlung seines Sohnes nicht so einfach stehen lassen. Klar, er wolle sein Kind jetzt „nicht schlecht reden“, doch der Junge sei „faul“, habe lieber auf der Couch Videos angeschaut und Widerworte gegeben. Die Verletzung mit der Gabel sei daher eher ein „Necken und Tratzen“ gewesen und „nicht so mit Karacho“ ausgeführt worden. Er habe dem Jungen doch bloß „eine Richtung geben wollen“.
Sein Sohn sah dies anders. Bestärkt von seinen Trainern aus dem Kampfstudio und begleitet von seiner „Mama“, die im Landkreis Erding lebt, brachte er es über sich, gegen seinen Vater auszusagen. Der 37-Jährige würdigte sein Kind keines Blickes, als das erzählte, dass der Vater ihn regelmäßig beleidigte oder ihm weh tat. Wie um den Vater zu schützen, erklärte der 14-Jährige, dabei aber, dass der Vater „nicht ganz leicht, aber auch nicht mit voller Kraft“ zugehauen habe.
Richterin Cornelia Handl wollte angesichts der ergreifenden Aussage des Kindes denn auch die entschuldigenden Ausführungen des Verteidigers nicht gelten lassen. Auch wenn der 37-Jährige derzeit eine feste Freundin und eine feste Arbeit habe, sehe sie „keine günstige Sozialprognose“. Der 37-Jährige muss für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis. Seine bisherigen Haftstrafen hätten ihn nicht davon abgehalten, weiter Straftaten zu begehen. Seine sehr jungen Opfer hätten „ein Stück Leiden hinter sich“.