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Tiefenwasser für schönere Christbäume

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Von: Stefanie Zipfer

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Kleine Christbäume
Ein riesiger Wasserspeicher mit 25 Millionen Liter Wasser darin sorgt dafür, dass die Christbäume des Tannenhofs in Oberweilbach wachsen und gedeihen können. Das Wasser für den Speicher kommt, so die Vermutung des Landratsamts, auch aus einer unerlaubt tiefen Brunnenanlage. © Norbert Habschied

Ein Landwirt gräbt einen Brunnen, darf das aber gar nicht. Der Streit wird jetzt vor Gericht ausgetragen, es geht um sehr viel Geld.

Der Besitzer des Tannenhofs Oberweilbach hat den Landkreis Dachau verklagt. Grund: Das Landratsamt hatte den Rückbau eines nicht genehmigten Brunnens auf dem Grundstück angeordnet, da dieser die Trinkwasserversorgung der Bürger gefährde. Nun muss das Verwaltungsgericht entscheiden.

Genau dieser Vorgang hat sich laut Landratsamt Dachau im Fall des Brunnens, der auf dem Tannenhof Oberweilbach errichtet wurde, ereignet. Landwirt Stefan Spennesberger hatte im Jahr 2016 für seine 22 Hektar große Christbaumzucht zwischen Pellheim und Hebertshausen einen Brunnen beantragt. Allerdings begann er bereits mit dem Brunnenbau, noch während das Genehmigungsverfahren lief.

Womit der Landwirt vermutlich nicht gerechnet hatte: Das Prüfverfahren, das laut Landratsamt unter Hinzuziehung des Wasserwirtschaftsamts stattgefunden hatte, endete mit einer Ablehnung. Der Brunnen, der von einem Gebäude umfasst und damit abgeschlossen ist, sei zu tief und berühre das Tiefengrundwasser. Dieses Tiefengrundwasser aber sei tabu für eine Wasserentnahme: „Da darf niemand hin, ohne Wenn und Aber“, erklärt Landratsamtssprecherin Sina Török.

In Sachen Genehmigungsfähigkeit eines Brunnens, gehe es grundsätzlich um die Frage, ob dieser in die – erlaubte – Tiefe 1 reiche. Oder aber ob er tiefer gehe, die sogenannte Tiefe 2. Dort befindet sich das Tiefengrundwasser, das „extrem schützenswert“ sei und das „sicherstellt, dass auch zukünftige Generationen noch Trinkwasser haben“. Das heißt, von Török folgendermaßen zusammengefasst: „Brunnen darf man schon bohren und das Wasser in Tiefe 1 anzapfen.“ Werde aber für die Christbäume Wasser aus Tiefe 2 entnommen, „dann beeinflusst das nachhaltig die Trinkwasserversorgung“. Die Aufforderung, den zu tiefen Brunnen samt dem Brunnenhäusl rückzubauen, sei daher nur folgerichtig gewesen. Dass der Landwirt bei der Bohrung wenig Auswahl hatte, räumt Pressesprecherin Török allerdings ein: „In dem Bereich kommt Tiefe 1 praktisch nicht vor.“

Der Landwirt selbst wollte sich auf Nachfrage nicht äußern. Es sei ein „laufendes Verfahren“, zu dem er „keine Angaben“ machen wolle. Sicher ist, dass er sich gegen die behördlich auferlegte Rückbauanordnung zur Wehr setzt. Betriebswirtschaftlich, so Spennesberger, sei der Rückbau nämlich „eine Katastrophe“.

Am Dienstag, 14. Dezember, um 9 Uhr findet vor dem Verwaltungsgericht München eine öffentliche Verhandlung statt.

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