Dahlhoff scheitert mit Millionen-Klage

Die Firma Dahlhoff mit einer Millionenklage gegen die Gemeinde Odelzhausen gescheitert. Der Salat-Produzent war wegen des Kläranlagen-Skandals von 2013 vor Gericht gezogen und forderte Schadensersatz – unter anderem, weil er Abwässer per Lkw nach Augsburg transportieren musste.
Vor dem Landgericht München II kam es gestern zum Aufbieten aller juristischen Kräfte, wie es ein Prozessbeobachter formulierte. Kläger Alfons A. Dahlhoff, 74, betrat mit zwei Anwälten den Saal, Berge von Schriften wurden auf den Tisch gewuchtet. Der Patriarch des Unternehmens Dahlhoff Feinkost wollte insgesamt 2,3 Millionen Euro Schadensersatz von fünf Beklagten: von der Gemeinde Odelzhausen, der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen sowie von drei Firmen, die er beauftragt hatte, um eine Vorkläranlage an seiner Odelzhauser Niederlassung zu bauen. Dahlhoff wollte die Kosten für die Anlage, die jährlichen Aufwendungen hierfür sowie eine provisorische Lösung zuvor ersetzt haben. Überdies forderte er sein Geld zurück, das er für den Transport seiner Abwässer via Lastwagen zu einer Kläranlage in Augsburg hatte hinblättern müssen. Doch da spielten die drei Richter der 11. Kammer nicht mit. Sie wiesen die Klage vollumfänglich ab.
Ausgangspunkt des Prozesses, den der bundesweit größte Thekensalathersteller angestrengt hat, ist der Skandal um die Odelzhauser Kläranlage vom Juli 2013 (wir haben mehrfach berichtet). Wegen Überlastung hatte die Einrichtung damals ihren Dienst verweigert. Und dies, obwohl die Gemeinde bereits seit August 2009 von einer drohenden Havarie gewusst hatte. Die Folge: Fäkale und Keime verunreinigten die Glonn. Eine Katastrophe für das Ökosystem drohte – doch soweit kam es letztendlich nicht, da sich der Fluss erholte. Dahlhoff geriet in den Verdacht, für die Havarie verantwortlich zu sein. Statt der genehmigten 1000 sogenannten Einwohnergleichwerte leitete Dahlhoff laut eines Gutachtens 3000 bis 4000 in die Anlage ein; Wasser, das zudem stärkehaltig war. Nur um sich einmal die Dimensionen klarzumachen: Dahlhoff Feinkost verbraucht 90 000 Liter Wasser täglich.
Bereits im Dezember 2012 – kurz nach der Betriebsaufnahme – war die Firma von der Gemeinde aufgefordert worden, „verfahrenstechnische Maßnahmen“ zu ergreifen. Jedoch erst ein halbes Jahr später habe die Firma effektiv gehandelt. Im Oktober 2013 schließlich stellte Dahlhoff einen Antrag auf Bau einer eigenen Vorkläranlage auf dem Betriebsgelände nahe der A 8.
Nach langwierigen Ermittlungen wurden im April 2016 zwei Schuldige vom Amtsgericht Dachau verurteilt. Der damalige Dahlhoff-Betriebsleiter Michael Zillner bekam eine Geldstrafe in Höhe von 12 100 Euro wegen vorsätzlicher Gewässerverunreinigung, weil er es zu verantworten hatte, dass seine Firma zu viel Wasser eingeleitet hatte. Der damalige Odelzhauser Bürgermeister Konrad Brandmair musste wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung durch Unterlassen 3850 Euro zahlen.
Alfons A. Dahlhoff, der knorrige Firmenpatriarch aus Westfalen, hatte sich stets vehement gegen die Anschuldigungen gewehrt. „Es ist sachlich nicht bewiesen, dass wir der alleinige Verursacher sind“, so sein Credo. Den Unternehmer wurmte es überdies, dass er ab August 2013 sechs Wochen lang täglich sein Abwasser mit Tanklastern in ein Augsburger Klärwerk karren musste. Zu Guter Letzt erhob er Vorwürfe gegen die Gemeinde. Diese habe sage und schreibe bis April 2014 gebraucht, um die Vorkläranlage zu genehmigen.
Bereits im Dezember 2014 sagte Alfons A. Dahlhoff: „Wir lassen eine Schadensersatzklage gegen die Gemeinde vorbereiten.“ Nach zahllosen Schriftsätzen zwischen Kläger und den nun fünf Beklagten setzte das Landgericht gestern Vormittag die Hauptverhandlung an. Bei einem Güteversuch zu Beginn schlug Dahlhoff der Gemeinde vor, von seinen Forderungen abzurücken, wenn diese im Gegenzug seine Abwassergebühren um 100 000 Euro senke. „Dann hätten die Bürger die Abwässer der Firma mitfinanzieren müssen. Das geht gar nicht“, so Odelzhausens Bürgermeister Markus Trinkl.
Nach mehrstündiger Verhandlung wies das Landgericht München II schließlich die Klage ab. Die Kammer sei zu dem Ergebnis gekommen, dass „der klägerische Vortrag nicht ausreichte, um einen Amtshaftungs-Anspruch zu begründen“, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Eine genaue Begründung des Urteils folgt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ob Dahlhoff in die nächste Instanz zieht, ist ungewiss. Alfons A. Dahlhoff war gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.