Kampf um den Hanf: Kirchseeoner wegen Cannabis-Laden in Baldham vor Gericht

Hanf-Aktivist Wenzel Cerveny verkauft in Baldham und weiteren Läden in Bayern und Luxemburg seine Cannabis-Produkte. Nun soll er vor Gericht. Anklage: Bandenmäßiger Drogenhandel in 36 Fällen.
Baldham – Hanf-Tee, Hanf-Shampoo, Hanf-Öl, Hanf-Nudeln, Hanf-Fußcreme, Hanf-Vodka: Ganz klar, im Baldhamer Laden von Wenzel Cerveny, 59, geht’s um Cannabis. Der ehemalige Gastronom und Hanf-Pionier aus Kirchseeon verkauft auch Blüten zum Inhalieren. Alles legal, versichert der Betreiber.
Die Staatsanwaltschaft München I sieht das anders. Sie will Cerveny vor Gericht bringen. Die Ankläger werfen ihm vor, im großen Stil illegale Cannabis-Produkte verkauft zu haben.
Anklage: Verkauf illegaler Cannabis-Produkte im großen Stil
Wer verstehen möchte, wieso der Hanf-Ladenbesitzer und die Staatsanwaltschaft so konträre Meinungen zu seinen Hanf-Produkten haben, muss THC und CBD kennen. Cannabidiol, kurz CBD, kommt wie THC im Hanf vor. Der Wirkstoff ist kaum psychoaktiv, deshalb unterliegt er nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Tetrahydrocannabinol (THC) hingegen ist ein berauschender Wirkstoff, er ist in Deutschland verboten.
Die meisten Waren in Cervenys Läden enthalten CBD. Eines der Öle enthält 15 Prozent davon, 100 Milliliter kosten 490 Euro. Der Betreiber schwört auf CBD: Es soll beruhigend und entzündungshemmend wirken oder Funktionen des Immunsystems unterstützen.
Verkäufer sicher: Seine Waren sind legal
Der Hanf-Aktivist beruft sich auf Anlage I des BtMG. Das Gesetz erklärt CBD-Produkte für legal, wenn ihr Gehalt an THC 0,2 Prozent nicht übersteigt und es ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient. Seine Produkte würden maximal 0,16 Prozent THC enthalten. Somit seien seine Waren legal. Sagt Cannabis-Geschäftsmann Cerveny entschlossen.
Beim Verkauf von THC-Produkten gebe es keinen Grenzwert. Sagt wiederum Oberstaatsanwältin Anne Leiding auf Nachfrage.
Die Voraussetzungen (gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke) würden nicht vorliegen, wenn Verkäufer THC-Produkte an Endverbraucher abgeben. „Jedes Produkt mit THC-Gehalt ist bei Abgabe an den Endverbraucher strafbar.“ Deshalb habe die Staatsanwaltschaft eine Anklage beim Oberlandesgericht erhoben.
200 Polizeibeamte und Staatsanwälte bei Durchsuchungsaktion „Hanf“
Der Klage vorausgegangen war eine Durchsuchung in Cervenys Läden sowie seines Privathauses im April 2019. Seit Ende 2018 seien vermehrt CBD-Konsumenten aufgegriffen worden, die die Produkte in Hanf-Shops gekauft hatten, so die Staatsanwaltschaft. Rund 200 Polizeibeamte und Staatsanwälte waren bei der konzertierten Durchsuchungsaktion „Hanf“ im Einsatz. Ziel der Durchsuchungen waren neben Cerveny acht weitere Beschuldigte in Bayern und Baden-Württemberg.
Bei den Durchsuchungen nahmen Beamte Waren mit einem Verkaufswert von 250 000 Euro mit, sagt Cerveny. Allein in seinem Laden in Baldham beschlagnahmten Polizisten 22 Kilo an CBD-Produkten. Viel mehr ärgert den Ladenbesitzer aber, dass Polizisten und Staatsanwälte ihn als Drogendealer stigmatisieren würden. „Sie missbrauchen das Wort Marihuana“, sagt er. Seine Waren würden aber aus Industriehanf bestehen. Zudem gibt es CBD-Produkte mit geringen Werten an THC auch bei Drogeriemärkten wie Rossmann, sagt Cerveny. „Wieso dürfen die es verkaufen?“, fragt er.
Vor einer Verhandlung hat Cerveny keine Angst. Drei Anwälte weiß er an seiner Seite. Vor Gericht will er „Vollgas geben“. Es werde ein Show-Prozess, sagt der Aktivist. Ein „Las Vegas“ für freies Hanf.