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Was 330 Gramm Marihuana, 65 Ecstasy-Pillen und Döner mit den Drogendeals eines 20-Jährigen zu tun haben.
– 330,4 Gramm Marihuana und 65 Ecstasy-Pillen: So viel Betäubungsmittel hatte ein heute 20-jähriger Landkreisbewohner in der Wohnung seines besten Freundes versteckt. Wieso? Um es gewinnbringend zu verkaufen. Im vergangenen Jahr schnappte ihn die Polizei. Am Mittwoch musste sich der junge Mann vor dem Amtsgericht wegen Drogenhandels verantworten.
Marihuana und Ecstasy
Februar 2018. Die Nachbarn eines Mietshauses im Landkreis riechen Marihuana, der Geruch kommt aus der Wohnung eines jungen Mannes. Zudem fällt ihnen auf, dass dort viele Menschen ein und aus gehen. Die Nachbarn rufen die Polizei.
Am 23. Februar stürmen Beamte die Wohnung. Sie finden Marihuana und Ecstasy. Der Angeklagte ist ebenfalls in der Wohnung, verkauft gerade eine geringe Menge Cannabis an einen Kunden.
Gras gegen Döner
Sein bester Freund, der Wohnungsmieter, will mit den Drogendeals nichts zu tun gehabt haben, wie aus einem Vernehmungsprotokoll der Polizei hervorgeht. Unbescholten ist er aber nicht: Gegen ihn läuft ein Gerichtsverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er habe lediglich geringe Mengen Cannabis für den eigenen Konsum von dem Angeklagten bekommen, ihn dafür zum Essen eingeladen. Gras gegen Döner.
Er rauchte drei Gramm am Tag
Auf der Anklagebank des Amtsgericht gibt der 20-Jährige zu, mit Marihuana und Ecstasy gehandelt zu haben. Mit 14 Jahren habe angefangen, Cannabis zu rauchen. Bis vor kurzem drei Gramm am Tag. Die Betäubungsmittel habe er verkauft, um seinen eigenen Konsum zu finanzieren.
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Für das Schöffengericht um Richter Markus Nikol ist die Sache klar: Der Angeklagte sei ein „professioneller Drogendealer“ mit „zahlreichen Abnehmern und Schuldnerlisten“. Der 20-Jährige habe die nicht-geringe Menge um das achtfache überschritten, er habe „schädliche Neigungen“.
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Acht Monate auf Bewährung
Das Gericht verurteilt den polizeilich aufgefallenen jungen Mann zu einer Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss er 3000 Euro an soziale Einrichtungen zahlen, zu einer Drogenberatung gehen sowie negative Drogentests vorweisen.
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