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„Innerlich qualvoll verblutet“: Pferd eingeschläfert – Frau fordert 21.000 Euro Schadensersatz

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Von: Andreas Müller

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Ein Oldenburger Wallach im Galopp. Ein Tier dieser Rasse wurde im Jahr 2019 eingeschläfert.
Ein Wallach schläft auf einer Weide. Ein Tier dieser Rasse wurde im Jahr 2019 eingeschläfert. © IMAGO

Einschläferung wegen eines Behandlungsfehlers? Eine 29-Jährige aus dem Landkreis Ebersberg scheiterte mit einer Klage gegen eine Tierklinik.

München – Am Münchner Landgericht ist eine 29-Jährige mit ihrer Klage gegen eine Tierklinik aus dem Landkreis Ebersberg gescheitert. Sie hatte geltend gemacht, ihr Pferd namens Spencer habe nur deshalb eingeschläfert werden müssen, weil der Klinik ein Behandlungsfehler unterlaufen sei.

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Schadensersatz für Pferd? Klägerin fordert 21.000 Euro

Im November 2019 sei Spencer zweimal umgefallen und habe nur schwer wieder aufstehen können, referierte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch aus der Verfahrensakte. In der Tierklinik hätten die behandelnden Ärzte das Borna-Virus als Ursache ausgemacht. Der Oldenburger Wallach habe immer weniger gefressen und einen Monat später „euthanasiert“ werden müssen.

Nach Ansicht der Klägerin hätte Spencer nicht sterben müssen, wenn neben dem Blut auch der Urin des Wallachs untersucht worden wäre, so der Richter weiter. Für die Behandlung und den Wert des Tieres, das rechtlich wie eine Sache behandelt wird, hat die 29-Jährige 21.000 Euro Schadensersatz verlangt.

Einschläferung sei nötig gewesen, um Spencer „weiteres qualvolles Leiden“ zu ersparen

Ein vom Gericht beauftragter Gutachter sei allerdings zu einem anderen Ergebnis gekommen, referierte der Vorsitzende weiter. Demnach seien die Ausfallerscheinungen auf eine neurologische Ursache zurückzuführen. Das Tier habe sich in einem „schicksalhaft pathologischen Zustand“ befunden. Die später festgestellte Niereninsuffizienz sei nur Folge der Ersterkrankung gewesen. Die Einschläferung sei nötig gewesen, um Spencer „weiteres qualvolles Leiden“ zu ersparen.

Dagegen wiederum wandte sich die Klägerin in der Verhandlung. Der Nierenschaden sei Folge der Behandlung mit Kortison, die im Falle einer Urinuntersuchung nicht erfolgt wäre, war sich die 29-Jährige sicher. Spencer sei deshalb „innerlich qualvoll verblutet“. Der Richter hat die Klage abgewiesen, ohne ein weiteres Gutachten – wie von der Klägerin beantragt – einzuholen. Ein Zweitgutachten sei nur erforderlich, wenn das Erstgutachten als ungenügend erachtet werde, was hier offensichtlich nicht der Fall sei, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Oberlandesgericht ist möglich. ANDREAS MÜLLER

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