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Abgelaufener Impfstoff verimpft

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Von: Christian Schäfer

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Ein Vakzin von Biontech im Fläschchen
Beim abgelaufenen Impfstoff handelt es sich um das Vakzin Biontech. Gesundheitliche Schäden oder eine reduzierte Wirkung sei nicht zu erwarten, so die Verantwortlichen. © digicomphoto

Im Impfzentrum Ebersberg und der Außenstelle in Poing wurde vom 4. bis 6. Januar abgelaufener Impfstoff verimpft

Ebersberg – Durch eine fehlerhafte Etikettierung wurde durch das Impfzentrum Ebersberg im Zeitraum 4. bis 6. Januar Impfstoff Comirnaty des Herstellers Biontech verimpft, bei dem das Verfallsdatum um vier bis sechs Tage überschritten und zum 31. Dezember 2021 bereits abgelaufen war. Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die im Zeitraum 4. bis 6. Januar 2022 im Impfzentrum Ebersberg, der Außenstelle Poing oder von einem mobilen Team mit der Charge SDEJ8 des Impfstoffs Comirnaty des Herstellers BioNTech geimpft wurden. Die betroffenen Bürger werden individuell angeschrieben und informiert. Für Rückfragen der betroffenen Bürger wurde außerdem eine spezielle Hotline unter der Nummer (0 80 92) 2 63 99 12 eingerichtet.

Gesundheitliche Schäden oder nachträgliche negative Auswirkungen sind ausgeschlossen – aus medizinischer Sicht und nach Angaben des ärztlichen Leiters ist eine reduzierte Wirksamkeit der Impfung bei ansonsten ordnungsgemäßer Lagerung und Handhabung des Impfstoffes nicht zu erwarten und in vergleichbaren Fällen anderenorts nicht aufgetreten. Zur Überprüfung der Impfwirkung bietet das Impfzentrum dennoch allen betroffenen Bürgern eine kostenlose Titerbestimmung an, mit der in Erfahrung gebracht werden kann, ob der Patient mit der Impfung hinreichend Antikörper gebildet hat. Bei Bedarf ist eine kostenlose Nachimpfung möglich.

Der ordnungsgemäße und sichere Umgang mit Impfstoff hat im Impfzentrum bei allen Beteiligten allerhöchste Priorität. Lieferkette, Lagerung, Handhabung und Logistik erfolgen mit engmaschiger Überwachung grundsätzlich im Vier-Augen-Prinzip. Bei einer routinemäßigen internen Nachkontrolle wurde die Fehletikettierung aufgedeckt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um menschliches Versagen von gleich zwei Mitarbeitern, die eine konkrete Dienstanweisung, mit der das korrekte Verfallsdatum nach Entnahme aus der Tiefkühllagerung errechnet wird, nicht weisungsgemäß ausgeführt haben. Die verantwortlichen Mitarbeiter wurden entlassen. red

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