Landesanstalt und Staatsgüter planen neue Ställe für Milchkühe und Jungrinder in Grub

Auf dem weitläufigen Gelände der Landesanstalt für Landwirtschaft und Bayerischen Staatsgüter in Grub (Gemeinde Poing) werden neue Ställe für die Forschung gebaut. Mit Platz für über 200 Tieren.
Grub – Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) plant, auf Flächen der Bayerischen Staatsgüter in Grub (Gemeinde Poing) neue Ställe zu bauen. Die dafür notwendigen Anträge wurden bei der Gemeinde Poing eingereicht, in seiner jüngsten Sitzung hat der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Poing: Bauausschuss genehmigt Vorhaben
Auf dem Areal mit den Adressen Gutshof 1, 1a, 1b, 2, 3 und 4 (an der Kirchheimer Straße 1) ist der Neubau eines Milchviehstalls zu Forschungszwecken vorgesehen. Auf einer Grundfläche von rund 76 x 44 Metern soll ein Stall für etwa 100 Milchkühe errichtet werden. Die aktuelle Belegung des bestehenden Stalls liegt laut Gemeindeverwaltung bei 74 Kühen. Das neue Gebäude werde mit einem Besucherbereich versehen für Gruppen mit bis zu etwa 50 Personen. Diese, so heißt es in der Beschreibung, würden in der Regel in Busgruppen auf die Anlage gebracht. Für die neue Halle werden vier Stellplätze und ein Busparkplatz nachgewiesen.
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Der Stall wird laut Antrag im Wesentlichen in Holzbauweise errichtet. Im Tierbereich soll er „eine massive Grube“ bekommen, die „für eine neue Tierhalteform mit Kompostierung untersucht werden soll“ (alle Zitate stammen aus dem Sachvortrag, der im Bauausschuss verlesen wurde). Der in der Hallenmitte verlaufende Technikgang werde vollständig in Massivbau (Stahlbeton) hergestellt und lediglich zu Wartungszwecken genutzt. Die Dächer werden begrünt.
Poing: Insgesamt vier neue Ställe in Grub
Für die Fläche Prof.-Zorn-Straße 19 (55 x 37 Meter) ist die Errichtung von drei Ställen für die Haltung von 113 Stück Rinder-Jungvieh beantragt. Der an dieser Stelle bereits 2018 genehmigte Bau eines Technikums Rinderhaltung werde nicht weiterverfolgt, informierte die Gemeindeverwaltung in der Bauausschusssitzung.
Für beide Bauvorhaben ist laut Bauamt keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, „da die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsschwellen unterschritten werden“. Beide Maßnahmen seien planungsrechtlich zulässig.
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