AfD-Schmidt verbucht juristischen Erfolg

Der Kreisrat Manfred Schmidt kann in der Affäre rund um die Wahllisten seiner Partei bei der Kommunalwahl 2020 einen juristischen Sieg verbuchen: Die Staatsanwaltschaft München II hat ihre Ermittlungen gegen den Baldhamer eingestellt.
Landkreis - Das Ende der Ermittlungen bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Ebersberger Zeitung auf Anfrage. Ausgelöst hatten die Ermittlungen Vorwürfe gegen den mittlerweile 83-Jährigen, wonach er Bürger ohne deren Kenntnis als AfD-Kandidaten für die Wahl von Kreistag und Vaterstettener Gemeinderat angeworben habe.
Die Ermittler hätten sich gegen eine Anklageerhebung entschieden, da „ein Tatnachweis nicht zu führen war“. Die befragten Zeugen konnten demnach die erhobenen Vorwürfe der Nötigung und der Urkundenfälschung nicht bestätigen.
Schmidt sagt: „Alles nur eine Kampagne“
Schmidt sieht sich durch die Entscheidung darin bestätigt, dass es sich bei den Vorwürfen gegen ihn um eine Kampagne gehandelt habe. „Ich habe niemanden genötigt oder über den Tisch gezogen“, sagte er nun der EZ am Telefon. Jeder einzelne habe gewusst, was er unterschrieben habe, er habe die Kandidatinnen und Kandidaten bei ihrer Anwerbung darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich die Formulare gut durchlesen sollten.
Das klang anders, als bei der EZ im Februar 2020 mehrfach das Telefon klingelte. In der Leitung: Vaterstettener Bürger, die sich zu ihrer eigenen Überraschung auf den AfD-Listen wiedergefunden hatten. Sie seien übertölpelt worden, von einer Kandidatur sei nicht die Rede gewesen, sagten die Kandidaten wider Willen übereinstimmend. Außerdem seien sie zu ihrer eigenen Nominierungsversammlung nicht eingeladen gewesen, obwohl dies das Wahlgesetz vorschreibt.
14 von 60 Kandidaten der AfD-Kreistagsliste sowie mehrere auf der Gemeinderatsliste hatten schon Bekanntwerden der Affäre ihre Kandidatur zurückgezogen.
Als die Vorwürfe durch die Berichterstattung der Ebersberger Zeitung an die Öffentlichkeit kam, schwoll der Gegenwind für Manfred Schmidt zum Sturm der Entrüstung an, bis weit über die Landkreisgrenzen hinaus.
Insbesondere dass eine der Betroffenen ihren Ehemann, einen 74-jährigen Alzheimer-Patienten, sowie ihre 96-jährige Mutter auf der Liste wiederfand, sorgte für Empörung. Schmidt erneuerte seinen Standpunkt, er habe von der Demenzerkrankung des Mannes nichts gewusst. Dem entgegen steht eine zuvor verfasste E-Mail Schmidts, die in einer Vaterstettener Gemeinderatssitzung zur Verlesung kam, in der der AfD-Mann die Erkrankung des Mannes beim Namen nennt.
Keine rechtlichen Konsequenten
Rechtliche Konsequenzen aus der Affäre muss Manfred Schmidt offenbar keine mehr fürchten – „konsequenterweise“, wie er sagt. Umgekehrt sei auch seine Anzeige wegen Geheimnisverrats eingestellt worden. Schmidt hatte Verwaltungsmitarbeiter beschuldigt, Informationen zu den AfD-Kandidaten unerlaubt an die Öffentlichkeit gegeben zu haben.
Parteiausschlussverfahren noch nicht abgeschlossen
Das Parteiausschlussverfahren der AfD gegen ihren Kreistagsabgeordneten ist dagegen noch nicht abgeschlossen. Es werde derzeit nichtöffentlich vom Bundesschiedsgericht der Partei behandelt, teilte der AfD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wiehle der EZ auf Anfrage mit, der als damaliger kommissarischer Kreisvorsitzender den Ausschluss mit angestoßen hatte.
Während Schmidt bereits ankündigt, notfalls mit einer Zivilklage vor dem Berliner Kammergericht um seine AfD-Mitgliedschaft kämpfen zu wollen, kommentierte Wiehle die eingestellten Ermittlungen nicht sofort. Man müsse aber unterscheiden zwischen Verstößen gegen das Strafrecht und Verstößen gegen die guten Sitten. Dass er damals den Antrag auf Parteiausschluss vorangetrieben habe, spreche doch für sich.
Die AfD-Fraktion im Kreistag sieht das mit den guten Sitten offenbar etwas entspannter: Sie machte Schmidt trotz des Parteiausschlusses und damals noch laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu ihrem Chef – vor der Wahl hatte der damalige Kreisvorsitzende Wiehle noch ausgeschlossen, dass Schmidt überhaupt in die Fraktion aufgenommen werden würde.