- vonRobert Langerschließen
Geplant sind rund 60 Wohneinheiten in einem Neubau einer sozialen Einrichtung an der Johann-Sebastian-Bach-Straße in Vaterstetten. Der Bauausschuss genehmigte nun eine Ausnahme vom Bebauungsplan.
– Der nächste Schritt zum neuen Wohngebäude des „Hauses an der Dorfstraße“ in Vaterstetten ist geschafft. Geplant sind rund 60 Wohneinheiten in einem Neubau auf einem Gelände an der Johann-Sebastian-Bach-Straße - im Baugebiet Nordost. Jetzt bekommen die Wohnungen im Dachgeschoss mehr Licht. Der Bauausschuss des Gemeinderates stimmte einer Ausnahme vom Bebauungsplan zu.
Zu wenig Platz am bisherigen Standort
Die Einrichtung für Menschen mit seelischen Erkrankungen und sozialtherapeutischem Hilfsbedarf gibt es seit seit 25 Jahren an der Dorfstraße in Vaterstetten. Angesiedelt sind dort Wohngebäude und Werkstätten. Träger ist die Soziale Dienste Psychiatrie gemeinnützige GmbH. Im Laufe der Zeit wurde es in den dortigen Gebäuden aber eng. Eine Alternative: Ein Neubau für das Wohngebäude im geplanten Areal „Vaterstetten, Nord-Ost“, nicht weit vom bestehenden Anwesen, fußläufig in ein paar Minuten zu erreichen. Verwaltung und Werkstätten bleiben am bisherigen Standort. Im Bebauungsplan für das Areal zwischen Johann-Sebastian-Bach-Straße und Parsdorfer Weg, auf dem vor allem Wohnbebauung umgesetzt werden soll, wurden auch die erlaubten Positionen für die Dachgauben an den Gebäuden festgelegt.
Der Bebauungsplan wurde erst kürzlich aufgestellt
„Der Bebauungsplan wurde kürzlich aufgestellt. Er ist nun auch in Kraft“, so Bauamtsleiterin Brigitte Little im Bauausschuss. Jetzt hat sich offensichtlich herausgestellt, dass damit die Belichtung der Wohnungen im Obergeschoss mit Gauben nicht optimal ist. Es geht um die Abstände zur seitlichen Dachkante. Nach den derzeitigen Vorgaben bekäme wohl eine Wohnung kein natürliches Licht. Doch das lässt sich mit einer Befreiung in Bezug auf die Anstände lösen. „Wir stimmen dem zu“, sagte Vizebürgermeister Martin Wagner für die CSU-Fraktion. So sah dies auch die Mehrheit im Ausschuss.
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Kein Weg durch Grünstreifen
Bei einem weiteren Punkt war der Ausschuss jedoch nicht zu Zugeständnissen bereit. Der Bauwerber fragte an, ob ein Gehweg vom Gebäude zur Johann-Sebastian-Bach-Straße möglich sei. Dem erteilte das Bauamt eine klare Absage. „Das Baugebiet wurde bewusst so entwickelt, dass über die Johann-Sebastian-Bach Straße keine Erschließung der Privatgrundstücke erfolgen kann“, heißt es. Hierzu wurde auch ein öffentlicher Grünstreifen mit Pflanzgebot zwischen den Baugrundstücken und der Erschließungsstraße festgesetzt. Damit soll verhindert werden, dass Lieferfahrzeuge und Paketboten „wild“ an der wichtigen Erschließungsstraße parken.
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Damit werde nämlich die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs negativ beeinflusst“, wie es in der Vorlage steht. Heißt aber auch: Die Lieferungen erfolgen durch das Wohngebiet.
Baubeginn für das Wohnhaus-Projekt soll im kommenden Frühjahr sein.
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