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Ehemänner sind keine Altersversorgung

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Von: Robert Langer

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Berät ehrenamtlich beim Frauennotruf Ebersberg: Rechtsanwältin Christiane Warnke. © sro

Jede zweite Ehe scheitert. Das kann vor allem für die Frauen erhebliche finanzielle Folgen haben. Und im Rentenalter nehmen die Armutsfallen zu. Wir sprachen mit der Zornedinger Rechtsanwältin Christiane Warnke über Scheidungsfolgen.

- Sie raten den Frauen, rechtzeitig vorzubeugen, auch im juristischen Sinne.

Ja. Es ist in den Köpfen der Frauen noch nicht angekommen, wie sich die Gesetze in den vergangenen Jahren verändert haben. Sie wissen oft nicht, was passiert, wenn sich der Mann von ihnen trennt. Manche meinen, da geschieht mir nichts, ich bekomme ja Unterhalt. Fakt ist aber: Seit dem Jahr 2008 gibt es eine andere Rechtssprechung, seitdem ist quasi jeder Partner für sich selbst verantwortlich. Wenn die Frau nach der Hochzeit zuhause bleibt und sich um Haushalt und Kinder kümmert, kann das für sie später zur gefährlichen Armutsfalle werden.

- Sie stellen also das klassische Modell der Rollenteilung in Frage: Der Mann verdient das Geld, die Frau kümmert sich um den Haushalt?

Nein, das ist gar nicht zur kritisieren. Das kann man schon so machen. Dann sollten aber die Männer auch so fair sein und ihre Frauen gut versorgen. Und die Frauen müssen wissen, was auf sie zukommt. Ein Ehemann ist keine Altersversorgung.

Denn nach der aktuellen Gesetzeslage können die geschiedenen Frauen verpflichtet werden, wieder arbeiten zu gehen, wenn die Kinder älter als drei Jahre sind. Dann kann der Unterhalt wegen Kinderbetreuung für die Frau eingeschränkt oder ganz gestrichen werden.

- Welche Probleme ergeben sich?

Wenn die Frau einen einfachen Beruf hat, und das meine ich das gar nicht abwertend, dann kann sie schneller wieder etwas finden. Aber beispielsweise eine Architektin, die zehn Jahre oder länger aus dem Beruf draußen war, die tut sich sehr schwer.

Es wird oft gesagt, die Familien sollten die Wahl haben, ob sie ihre Kinder beispielsweise in die Krippe oder den Kindergarten geben oder nicht. Aber eine geschiedene Kassiererin im Supermarkt mit drei Kindern hat diese Wahl nicht. Deshalb brauchen wir auch vernünftige Betreuungsplätze mit entsprechenden Öffnungszeiten. Und man muss auch daran denken, dass Ferien viel länger sind, als Normalarbeiter Urlaub haben.

- Was raten Sie?

Es muss ja nicht jeder einen Ehevertrag abschließen, aber jeder sollte wissen, was auf einen zukommen kann. Das regelt man am besten in Zeiten, in denen man sich gut versteht. Das ist eine sehr emotionale Sache. Ich würde mir mehr Eigenverantwortlichkeit der Frauen wünschen, und mehr Informationen. Wirklich zu schauen, dass der Fokus nicht so sehr auf das schöne Hochzeitsfest gelegt wird, sondern auch auf die rechtlichen Konsequenzen. Vielleicht sollten schon junge Mädchen in den Schulen darüber aufgeklärt werden, was eigentlich passiert bei der Eheschließung.

- Was meinen Sie konkret?

Nach einer Scheidung könnte es unter anderem Streit um die Immobilie geben. Ich hatte schon Fälle, da hat der Mann die Zwangsversteigerung beantragt. Beim Umgangsrecht für die Kinder gibt es unter anderem das Wechselmodell. Da wohnen die Kinder abwechselnd beim Vater und der Mutter. Dazu braucht man aber zwei entsprechend ausgestattete Wohnungen, eben auch jeweils mit Kinderzimmern. Das muss man sich erst einmal leisten können. Wenn die Kinder bei der Mutter bleiben, muss die sich um die Betreuungsplätze kümmern. Es geht oft darum, dass die Frau eben gar keine andere Chance hat, als zu arbeiten, um finanziell über die Runden zu kommen, wenn die Männer nicht zahlen oder einfach nicht genug Geld da ist für den Unterhalt. Dann gibt es zwar für die Kinder einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

Aber viele Frauen wollen das gar nicht. Die sagen sich, ich bin doch keine Bittstellerin, ich schaffe das schon, ich stecke bei mir zurück, nur damit es den Kindern gut geht.

- Und was ist mit der Versorgung im Alter? Wenn der Plan nicht aufgeht, gemeinsam alt zu werden?

Da ist die Gefahr, in die Armutsfalle zu geraten noch größer. Viele glauben vielleicht, im Alter brauche ich nicht mehr so viel, meine Ansprüche ändern sich. Aber es kann auch ganz anders sein. Vielleicht brauche ich im Alter Unterstützung im Haushalt, dann muss ich mir Hilfe einkaufen. Vielleicht reicht dann die Rente nicht mehr. Möglich ist auch, dass trotz Teilung der Rente nach der Scheidung sie aber dann für beide nicht reicht, also weder für den Mann noch die Frau.

- Gibt es noch weiter Fallen?

Ja, z.B die Teilzeitfalle. Das betrifft in der Regel die Frauen. Sie haben zwar gearbeitet, aber die Rentenansprüche sind zu gering. Ganz schlimm kann es auch bei Selbstständigen sein, die nichts in die Altersversorgung einbezahlt haben. Da wurden manchmal die ganzen Einkünfte verlebt und im Alter ist nichts mehr da. Bei einer Scheidung steht die Frau vor dem Nichts. Auch daran sollte man denken und sich rechtzeitig beraten lassen. Gilt übrigens auch für Männer.

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