Badespaß nur im richtigen Höschen: Stadt sorgt mit kurioser Verordnung für Aufsehen

Badekleidung ist nicht gleich Badekleidung. Weil es darüber scheinbar unterschiedliche Ansichten gibt, hat die Stadt Dorfen eine Pressemitteilung herausgegeben, über die der eine oder andere schmunzelt.
Dorfen – Bikini, Tankini, Badeanzug, Badehose und auch Burkini – all das ist erlaubt im Dorfener Freibad. Nur mit T-Shirt, Pulli oder Jogginghose darf man nicht ins Wasser. Dazu muss Michaela Hoffmann, geprüfte Meisterin für Badebetriebe, den einen oder anderen Badegast ermahnen. Wichtige Argumente dafür sind Hygiene und Sicherheit. Nun hat die Stadt Dorfen in einer Pressemitteilung auf das „Tragen von korrekter Badebekleidung“ hingewiesen.
Nach dieser offiziellen Erklärung muss Badekleidung aus den dafür zugelassenen Textilien bestehen, in der Regel synthetische Stoffe. „Außerdem darf die Anzahl der übereinander getragenen Kleidungsstücke nicht die Zahl zwei überschreiten“, schreibt die Stadt. Die Entscheidung, ob die Kleidung den Badeanforderungen entspricht, obliegt letztlich dem Badepersonal.
Jogginghose saugt sich mit Wasser voll
Warum diese „Badekleiderverordnung“? Hoffmann, die für das Dorfener Freibad zuständig ist, kann das schlüssig erklären. Es gebe immer wieder Badegäste, die mit T-Shirt, Jogginghose oder sogar dickem Pulli ins Wasser gehen wollen. Dies sei aus Gründen der Sicherheit, der Hygiene und der damit zusammenhängenden Wasserqualität beziehungsweise dem größeren Wasserverlust im Becken problematisch.
Das sei keine Badebekleidung und deshalb auch nicht fürs Schwimmbecken geeignet. Sie sauge sich stark mit Wasser voll, was im Notfall auch für die Betroffenen selber sehr hinderlich, ja sogar gefährlich sein könne, gibt Hoffmann zu bedenken.
Was die Hygiene dieser Kleidung betreffe, so könne sie diese nicht nachvollziehen. Immer öfter gebe es auch Burschen und junge Männer, die unter ihrer Badehose oder Bade-Bermuda eine Unterhose oder eine weitere Badehose tragen. Solange beides aus den dafür zugelassenen Textilien gefertigt sei, sei es kein Problem. Dies aber immer klar abzugrenzen, sei für Hoffmann auch nicht immer möglich.
Nie werde sie aber einem kleinen Kind oder einem gegen Hitze und Sonne empfindlichen Badegast eine Kopfbedeckung verbieten, so lange er über Wasser schwimmt, beteuert sie. Schwierig werde es mitunter auch, wenn Flüchtlinge aus Unwissenheit die verkehrte Badekleidung tragen. Man versuche es ihnen verständlich zu machen, was nicht immer leicht sei und nicht jedes Mal funktioniere. Momentan seien es täglich über 1500 Badegäste, schätzt die Bademeisterin.
Badegast zeigt Verständnis
Viele haben von der neuen „Badekleiderverordnung“ noch gar nichts gehört, etwa Manfred Durner aus Aschheim. Der 71-Jährige kommt regelmäßig ins Dorfener Freibad, um hier seine Enkel zu betreuen. „Es ist ein tolles Freibad“, schwärmt er. Von der Regelung hört er auf Nachfrage unserer Zeitung zum ersten Mal. „Von der Hygiene her kann ich es nachvollziehen.“ Die üblichen Badeklamotten seien ja auch aus einem entsprechenden Stoff und fürs Baden vorgesehen.
Badekleidung vorzuschreiben macht in seinen Augen nur Sinn, wenn die falsche überhand nehme. Aber, wenn es so heiß wie jetzt sei, mache es auch Sinn, ein T-Shirt als Schutz vor der Sonne zu tragen. Dafür könne man aber auch eins nehmen, wie es Sportler verwenden, meint er. Was er vermisst, sei Aufklärung in diesem Fall.

„Die Sicherheit ist schon ein Punkt“, stimmt Liane Kaatz aus Kloster Moosen der Pressemitteilung zu. „Wer schon mal mit normalen Klamotten ins Wasser gegangen ist weiß, wie schwer sie sind und wie gefährlich es ist, dass es nicht jeder daschwimmt.“ Ihrer Meinung nach wäre es allerdings ausreichend, wenn der Bademeister in den entsprechenden Fällen Bescheid sage. „So viele sind es ja doch nicht. Ich habe noch keinen gesehen. In einem Burkini habe ich mal eine Frau im Dorfener Bad gesehen. Aber das ist ja okay, das ist auch ein anderer Stoff“, erklärt die Mutter von zwei Söhnen.
„Ich finde es in Ordnung. Es ist sinnvoll, dass man Badekleidung trägt, auch aus hygienischen Gründen“, kommentiert Sabine Baumgartner aus Dorfen die Pressemitteilung. Auch UV-Kleidung aus Lycra-Stoff sei zum Baden geeignet, findet sie. Baumgartner ist regelmäßiger Gast im Dorfener Freibad. Ihr seien aber nur einmal zwei Burschen in abgeschnittenen Jeanshosen im Becken aufgefallen. „Die haben vielleicht ihre Badehose vergessen“, mutmaßt sie.
Auch sie bemängelt die Informationspolitik der Stadt. Wer es nicht in der Zeitung gelesen habe, wisse von der gewünschten korrekten Badekleidung nichts.
Im Waldbad sind Regeln nicht definiert
Auch ein stadtbekannter Dorfener hat von der „Badekleiderordnung“ schon gehört. Er möchte nicht genannt werden, hat aber einen interessanten Verbesserungsvorschlag: „Frauen sollten nur ein Teil beim Baden tragen dürfen.“ Ob es nun ein Bikinioberteil oder nur das Höschen sei, sollte jeder Frau selber überlassen bleiben.
Im Taufkirchener Waldbad sieht das ganz anders aus. „Wir handhaben es nicht so. Wir haben es nicht so genau definiert“, sagt der dortige Bademeister Ralf Alscher. Wenn jemand ungeeignete Badekleidung trage, „weise ich ihn darauf hin. Muss man das deswegen gleich wo aufschreiben?“, fragt er.
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