Nach zwei Verhandlungstagen endete das Verfahren gegen den Angeklagten im Februar dieses Jahres mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen. Zu viele Fragen waren offen geblieben und Ungereimtheiten ungeklärt.
So war die Frau erst Monate später zur Polizei gegangen, den Tatablauf schilderte sie an beiden Verhandlungstagen unterschiedlich. Zudem hatte sie ihren mutmaßlichen Peiniger nach dem Übergriff selbst noch nach Hause gefahren – „im Schock“, wie sie damals aussagte. Allerdings hatte eine Polizistin ausgesagt, die Frau habe einen glaubwürdigen Eindruck hinterlassen. Auch in der Verhandlung war sie immer wieder in Tränen ausgebrochen, während der Angeklagte konsequent geschwiegen hatte.
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In dem Prozess ging es aber auch um den Arbeitgeber, konkret um die Restaurantleiterin. Und eben diese Aufarbeitung bringt die 21-Jährige nun erneut vor Gericht, diesmal als Angeklagte. Unserer Zeitung berichtet sie, dass sie wegen ihrer Aussage in der Verhandlung, die Restaurantleiterin habe sie in einem Vier-Augen-Gespräch angebrüllt, angeklagt worden sei. Die Chefin hat das dementiert und fühlt sich zu Unrecht angegriffen beziehungsweise beschuldigt.
Die Staatsanwaltschaft erkennt darin eine Falschaussage. Das Arbeitsverhältnis dürfte aber schon vorher belastet gewesen sein, denn in der Folge des Vorfalls wurde der damals 18-Jährigen gekündigt – allerdings nicht wegen ihrer Aussage, sondern ihrer Unzuverlässigkeit, hatte die Leiterin ausgesagt. Sie habe auch falsche Krankmeldungen eingereicht. Der Angeklagte wurde weiterbeschäftigt.
Im Gespräch mit unserer Zeitung versichert die 21-Jährige, die Wahrheit gesagt zu haben. „Sie hat mich angebrüllt.“ Zeugen hat wohl weder die eine noch die andere Seite. Die 21-Jährige hat Angst, bei einer Verurteilung ihre Ausbildung als Erzieherin abbrechen zu müssen. „Ich bin verzweifelt.“
Die Staatsanwaltschaft Landshut will sich zu ihrer Anklage nicht äußern, „weil die schon bei Gericht ist“, so ein Sprecher. Und Thomas Lindinger, Sprecher des Amtsgerichts Erding, erklärt auf Anfrage, dass man zu Jugendgerichtssachen generell nichts sage. Verhandelt wird nicht-öffentlich.
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