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Parken auf der Grünfläche bleibt aber verboten
Planken: Teilerfolg für Wirtsacker-Anlieger
- vonHans Moritzschließen
Die Anwohner des Wirtsackers in Pretzen haben im Streit mit der Stadt um den im Sommer abgeplankten öffentlichen Grünstreifen neben der Straße einen Teilerfolg erzielt, der ihnen aber nichts bringen dürfte.
Pretzen - Im Stadtrat musste Rathaus-Jurist Andreas Erhard zugeben, dass die Holzplanken dem im Bebauungsplan festgestellten Einfriedungsverbot widersprechen. Einige würden deswegen abgebaut. Bauliche Hindernisse blieben jedoch, sodass dort weiter nicht geparkt werden könne, so Erhard. Nach einer Rechtsaufsichtsbeschwerde hat das die Regierung von Oberbayern festgestellt. Sie machte aber auch deutlich, dass die Nutzung des Grünstreifens unter die kommunale Planungshoheit falle, und die Regierung hier keine Eingriffsmöglichkeit habe. So könnte der Bebauungsplan geändert werden, oder beide Seiten einigten sich auf einen Kompromiss. Erhard erinnerte daran, dass die Stadt schon Vorschläge gemacht habe (Duplex-Garagen, Stellflächen in Vorgärten), stellte aber auch klar: „Ein Anrecht auf Parken besteht hier nicht.“ ham