Um Prozess zu entgehen: Frauenarzt hat sich abgesetzt

Erding - Der frühere Erdinger Frauenarzt, der im Verdacht steht, seine Frau getötet zu haben, hat sich ins Ausland abgesetzt. Nun beginnt eine internationale Jagd.
Dieser Fall dürfte Justizgeschichte schreiben: Selten hat ein mutmaßlicher Totschläger Polizei und Justiz so lange auf Trab gehalten wie Prof. Dr. Michael B.. Nun hat der 56-Jährige ein neues Kapitel aufgeschlagen, das den vorherigen in Dramatik in nichts nachsteht.
Der Frauenarzt, der seine Ehefrau Brigitte (60) im Dezember 2013 erwürgt und erschlagen haben soll, hat sich just zu dem Zeitpunkt abgesetzt, als er erfuhr, dass er erneut vor Gericht muss. Die Behörden bereiten sich auf eine internationale Fahndung und Verfolgung vor.
Nach Informationen unserer Zeitung hat sich Michael B. nach Südamerika abgesetzt. Möglicherweise hält er sich in Chile auf – ein Land, mit dem Deutschland kein Auslieferungsabkommen hat. Das dürfte kein Zufall sein. Seine erwachsenen Töchter leben nach wie vor in Niedersachsen.
Der Gynäkologe hat abgestritten, seine Frau getötet zu haben
Das Verbrechen geschah am 4. Dezember 2013. Prof. Dr. Michael B. lebte mit seiner Gattin Brigitte zur Miete in einem Reihenhaus in Pretzen, einem beschaulichen Stadtteil im Süden von Erding. Am Abend lief er zu einem Nachbarn und bat diesen, den Notruf zu wählen. Seine Gattin liege leblos im Bad. Der Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Ihm kam der Fall merkwürdig vor. Die Kripo Erding rückte an.
Sie verhaftete bereits am nächsten Tag den damals 54-Jährigen, der 2011 nach Chefarzt-Positionen in Bremen und Osnabrück nach Erding gekommen war und eine Praxis eröffnet hatte Er kam in U-Haft.
Der Gynäkologe bestritt jede Tatbeteiligung. Entweder müsse Brigitte B. im Bad gestürzt sein, oder ein unbekannter Dritter sei der Täter. Zwei Haftbeschwerden wies das Gericht dennoch ab.
Am 6. November 2014 begann vor dem Landgericht Landshut ein Aufsehen erregender Indizienprozess, der am 19. Januar 2015 mit einem spektakulären Urteil zu Ende ging. Die Kammer unter dem Vorsitz von Gisela Geppert sprach Michael B. frei.
Michael B. wird aus Mangel an Beweisen freigesprochen
Das Gericht erkannte zwar viele Punkte, die für den Arzt als Täter sprachen. Zweifelsfrei sei die Tat aber nicht nachweisbar – Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Strategie der Verteidigung war aufgegangen: Michael B. hatte während des gesamten Prozesses geschwiegen.
Noch im Saal kündigten die Staatsanwaltschaft und die Kinder des Opfers als Nebenklägerinnen an, in Revision zu gehen. Im April ging der Antrag beim Bundesgerichtshof ein.
Dessen erste Kammer entschied am 2. Dezember 2014 in einem wiederum Aufsehen erregenden Urteil: Der Prozess gegen Michael B. muss komplett neu aufgerollt werden. Die Karlsruher Richter rügten am erstinstanzlichen Urteil, dass sämtliche Indizien nur einzeln gewürdigt worden seien. In einer Gesamtschau hätte man zu einem anderen Schluss kommen können.
Von der Anordnung eines neues Prozesses bekam auch Michael B. Wind, der nach dem Freispruch von Erding in sein Elternhaus im niedersächsischen Bad Iburg verzogen war war. Er setzte sich bereits vor einigen Wochen nach Südamerika ab.
Rückkehr aus Geldmangel ist nicht ausgeschlossen
Mittlerweile liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor – und damit die Grundlage für einen neuerlichen Haftbefehl. Rainer Wiedemann, Sprecher des Landsgerichts Landshut, sagte: „Die Kammer liest sich soeben in den Fall ein. Danach dürfte der Haftbefehl folgen.“ Noch sei der aber nicht erlassen. Wann das der Fall sei, konnte Wiedemann nicht sagen. „Wir beeilen uns natürlich, denn die Beweise werden nicht besser, wenn man sie liegen lässt.“
Erst wenn der Haftbefehl da ist, kann die Jagd nach Michael B. beginnen. Wo er sich aufhält, weiß niemand. Ein Anhaltspunkt könnte der Zahlungsverkehr des Gesuchten sein. Schwierig wird es für einen untergetauchten Straftäter dann, wenn er kein Geld mehr hat. Nach Recherchen unserer Zeitung könnte dieser Fall bei Michael B. demnächst eintreten. Denn das üppige Erbe seiner Frau ist seit dem Totschlagsprozess noch gesperrt. Michael B. hat zuletzt wohl versucht, auf dem Klageweg an den Nachlass zu kommen. Über den wacht das Amtsgericht Osnabrück. Dessen Sprecher Ansgar Buß berichtete auf Anfrage: „Es ist ein Verfahren anhängig, in dem es um den Nachlass geht.“ Beteiligt sei aber nicht nur Michael B..