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Stadt muss Bauwillige bremsen

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Von: Hans Moritz

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Eine weitere Baulücke schließt sich, wenn der Bebauungsplan im Bereich der Horststraße in Langengeisling umgesetzt wird – in der Mitte die Alte Römerstraße, rechts der Fliegerhorst. Plan: Stadt Erding Horststraße wird zu Erschließungsring In Erding mehrere größere Neubauten
Eine weitere Baulücke schließt sich, wenn der Bebauungsplan im Bereich der Horststraße in Langengeisling umgesetzt wird – in der Mitte die Alte Römerstraße, rechts der Fliegerhorst. Plan: Stadt Erding Horststraße wird zu Erschließungsring In Erding mehrere größere Neubauten © Stadt Erding

Zwei Veränderungssperren in Langengeisling und im Gewerbegebiet Erding-West hat der Planungs- und Bauausschuss verlängert, um ein höheres Planungsziel umsetzen zu können.

Erding – Auch wenn baurechtlich alles in Ordnung ist, kann eine Kommune einem Bauwilligen dessen Begehren versagen – freilich nur auf Zeit. Das baurechtliche Instrument der Veränderungssperre dient dazu, dass Städte, Märkte und Gemeinden ein höheres Planungsziel umsetzen können, ohne dass es kurz vorher von einzelnen Bauanträgen torpediert werden kann. Zwei solcher Veränderungssperren hat der Planungs- und Bauausschuss des Stadtrates nun verlängert – im Gewerbegebiet Erding-West sowie in Langengeisling.

In Erding-West geht es um den Bebauungsplan westlich der Johann-Auer-Straße und östlich des Kletthamer Felds. Er umfasst den Bereich rund um den alten Obi, den heutigen Indoor-Spielplatz Erdino, dessen Parkplätze sowie den nordwestlichen Umgriff.

Laut Vorlage hatte der Ausschuss bereits am 20. April 2021 eine Veränderungssperre erlassen, nachdem ein Bauantrag eingegangen war, der der (Bebauungs-)Planung der Stadt zuwidergelaufen wäre. Nun läuft die Frist ab, der Bebauungsplan ist aber noch nicht fertig. Er soll laut Bauamt „eine städtebauliche Neuordnung unter besonderer Beachtung des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden“ ermöglichen. Der Ausschuss beschloss einstimmig, die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Ähnlich gelagert ist der Fall, der den Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Horststraße in Langengeisling – zwischen der Alten Römerstraße und dem Fliegerhorst – umfasst. Nach Angaben der Bauverwaltung ist die erste Veränderungssperre im Juni 2022 in Kraft getreten, sie läuft also in drei Monaten aus. Allerdings hatte die Stadt bereits 2014 schon einmal zu diesem Instrument gegriffen, daher kann die aktuelle nur ein Jahr in Kraft bleiben – der Gesetzgeber sieht nämlich nicht vor, dass Bauwillige über einen nicht überschaubaren Zeitraum ausgebremst werden.

An sich hätte die Stadt hier gar keine Handhabe mehr gehabt. Sie kann sich allerdings auf einen Passus im Baugesetzbuch berufen, wenn „besondere Umstände“ eine neuerliche Verlängerung erfordern. Und genau diese sieht die Stadt Erding als gegeben. Denn die naturschutzfachrechtliche Einschätzung für den Bebauungsplan kann erst im Sommer dieses Jahres abgeschlossen werden. Auch dieser Beschluss fiel einstimmig.

In dem Gebiet zwischen Horststraße und Alter Römerstraße gibt es bereits eine Bebauung. Der Bebauungsplan wird der Verdichtung in einem Quadrat, das bis knapp an den Fliegerhorst reichen wird, den Boden ebnen. Dazu wird die Horststraße ringförmig fortgesetzt. Vorgesehen sind mehrere Wohnhäuser mit einer Wandhöhe von 6,50 Metern und einer Firsthöhe von zwölf Metern.

In der Sitzung wurden auch mehrere auf dem Behördenweg genehmigte Bauanträge bekannt. So soll an der Anton-Huber-Straße 6 ein neuer Sportfachmarkt entstehen. Dort befindet sich heute bereits die Sports-Expert-Filiale. Am Mühlgraben 7 darf das Café erweitert werden. An der Rudolf-Diesel-Straße besteht nun das Recht, den bestehenden Hit-Getränkemarkt zu erweitern. Und an der Gießereistraße 9 darf im Bereich Landratsamt/Sparkassen-Hauptverwaltung ein neues Bürogebäude mit Tiefgarage errichtet werden. 

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