Drogendealer erpresst seinen Abnehmer: Fünf Monate Haft
Nicht sonderlich intelligent war die Aktion dreier junger Männer nach einem aufgeflogenen Drogendeal. Sie versuchten, einen vierten Abnehmer zu erpressen.
Erding – Der ging jedoch zur Polizei. Zwei Brüder aus München und ein junger Mann aus einer Gemeinde im nördlichen Landkreis wurden bei der erhofften Geldübergabe festgenommen. Gestern standen sie wegen versuchter Erpressung vor dem Amtsgericht Erding – und wurden zu einer Haft- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt.
Damit kamen sie glimpflich davon. Vorausgegangen waren ein Deal zwischen Verteidigern und Staatsanwalt sowie Geständnisse und Entschuldigungen. Bis zur Tat waren sie strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
Bereits 2014 hatte der Haupttäter, ein 23 Jahre alter Mechatroniker-Azubi, im Internet Drogen gekauft. Die Lieferung teilten er, sein 25 Jahre alter Bruder sowie ein 24-Jähriger unter sich auf. Vierter im Bunde war ein Erdinger.
Der Dealer flog jedoch auf. Die Polizei ermittelte. Ende vorigen Jahres wurde er vom Amtsgericht München zu Sozialstunden verurteilt.
Der Erdinger wollte mit seinen Kumpels nichts mehr zu tun haben und ging auf Tauchstation. Das erzürnte den Azubi so sehr, dass er auf Rache sann.
Im Mai 2016 trafen sich er, sein Bruder und der junge Mann aus dem Kreis Erding mit dem Abtrünnigen am Busbahnhof vor dem Klinikum. Der Haupttäter verlangte 6000 Euro, sonst würde er den Ex-Spezl bei der Polizei verpfeifen. Anfang Juni kam es zu einem zweiten Treffen. An dem nahmen nur die beiden Brüder teil. Sie besuchten das Opfer zu Hause in der Parksiedlung und wiederholten ihre Forderung – im Beisein der Eltern des Erdingers. Plötzlich war von 10 000 Euro die Rede.
Der Vater wandte sich an die Polizei. Die postierte sich am vereinbarten Übergabetag vor dem Haus des Opfers. Als das Trio vorfuhr, klickten die Handschellen.
Vor Gericht gaben sich alle Drei reumütig. Der Hauptangeklagte erklärte, er sei sauer gewesen, dass sich sein einst guter Freund abgewandt habe. „Ich habe auch nie damit gerechnet, dass er wirklich zahlt.“ In der Verhandlung kam heraus, dass die beiden anderen Angeklagten zwar bei dem Erpressungsversuch dabei gewesen, allerdings nie selbst aktiv geworden seien. Sie sollten nur die Drohkulisse verschärfen. Der Anwalt des 25-Jährigen sah in seinem Mandanten auch ein Opfer. „So wurde er in die Drogenermittlungen hineingezogen.“ Der Absender des Rauschgifts hatte nur den Haupttäter hingehängt. Letztlich gerieten alle Vier durch die Aktion ins Visier der Fahnder.
Richter Andreas Wassermann folgte weitgehend den Plädoyers der Anwälte Michael Pfefferl, Andreas Martin und Benedikt Stehle sowie von Staatsanwalt Benedikt Heinitz. Den Haupttäter verurteilte er zu fünf Monaten Haft auf Bewährung. Zudem muss er 1200 Euro an den Verein „Keine Macht den Drogen“ zahlen. Sein Bruder kam mit 80 Tagessätzen zu je 50 Euro davon, der 24-Jährige mit 40 Tagessätzen zu je 37 Euro.
Die Strafe fiel auch deswegen milde aus, weil Richter Wassermann ebenso wie Anklage und Verteidigung von einer „unprofessionellen Ausführung sprachen“. Es sei eher eine Tat von Jugendlichen gewesen, Jugendstrafrecht habe er aber nicht mehr anwenden können. Die fünf Monate Haft begründete Wassermann auch mit der Dreistigkeit, erst 6000, dann 10 000 Euro zu verlangen – und das auch noch vor den Eltern.