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Arbeitsloser muss wegen „Nazi-Merkel“ 2250 Euro Strafe zahlen

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Von: Hans Moritz

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Ihm bleiben nur 370 Euro pro Monat zum Leben mit seinem Sohn. Und dennoch muss ein 53 Jahre alter Erdinger, der von Stütze lebt, 2250 Euro Strafe zahlen – wegen Volksverhetzung, der Verwendung verfassungswidriger Symbole und gewaltverherrlichenden Darstellungen.

Erding – Der Fall, der am Mittwoch vor dem Amtsgericht Erding verhandelt wurde, ist ein Lehrstück dafür, dass soziale Netzwerke kein rechtsfreier Raum sind.

Der Erdinger, der seit 18 Jahren keiner Arbeit nachgeht, ist offensichtlich mit der Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel alles andere als einverstanden. Zudem scheint er einen Hass auf den Islam zu haben.

Bild mit Hakenkreuz-Armbinde

Dieser Geisteshaltung verlieh der Angeklagte Ausdruck, indem er auf Facebook unter anderem ein Bild von Merkel mit Hakenkreuz-Armbinde postete. Damit nicht genug. Er lud auch schmähende Darstellungen der Politikerinnen Maria Böhmer und Katrin Göring-Eckardt sowie gewaltverherrlichende Bilder hoch – und das alles öffentlich einsehbar.

Als die Polizei nach der Anzeige einer Facebook-Nutzerin den Rechner des 54-Jährigen kontrollierte, fanden sie in seinem Profil Bilder von grausam getöteten Menschen, ermordeten Kindern und Verletzten in ihrem Blut. Auch ein Mensch, der den Geschlechtsverkehr mit einem Esel ausübt, entdeckten die Ermittler. Dazu postete er Hasstexte auf Flüchtlinge und den Islam.

Nach den Sicherstellungen im März dieses Jahres flatterte dem Erdinger ein Strafbefehl über 6000 Euro ins Haus. Er legte Einspruch ein, der Fall landete auf dem Tisch von Richterin Michaela Wawerla.

Alleinerziehender kommt um Strafe nicht herum

Anwalt Jochen Völter erklärte, an den Vorwürfen sei nicht zu rütteln. Es gehe um die Höhe der Strafe. Er wies darauf hin, dass sein Mandant von Hartz IV lebe. Auch müsse er einen Sohn versorgen. Zudem habe sein Mandant gedacht, er habe das Hakenkreuz-Motiv gelöscht. „Er kennt sich da nicht so gut aus. Es tut ihm leid.“ Diesen Punkt könne man doch fallen lassen, zumal ein früheres Verfahren deswegen eingestellt worden sei.

Auf diesen Handel ließ sich Staatsanwältin Christina Wand nicht ein. Sie plädierte auf 2250 Euro, Völter auf 1800 Euro, jeweils 150 Tagessätze. Wawerla schloss sich der Anklage an. 

Lesen Sie auch: Auch in Weilheim wurde jüngst eine Hausfrau (54) wegen Volksverhetzung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Hans Moritz

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