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Das kostet die Feuerwehr

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Bockhorn - Die Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren bleibt kostenlos, ansonsten haben auch die gemeindlichen Feuerwehren ihre Preisliste.

Genaugenommen besteht die Preisliste schon seit der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz, doch die stammt aus dem Jahr 2007 und war in einigen Absätzen und nicht zuletzt hinsichtlich der Pauschalsätze zu überarbeiten. Zu den Pflichtaufgaben gehören die Einsätze, die Sicherheitswachen und das Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarm. Darüber hinaus können auch freiwillige Leistungen, etwa die Überlassung von Geräten, abgerechnet werden. Für Einsätze und Tätigkeiten die der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.

Ausnahmen, so geannnte „Härten“, sind möglich. So etwa, wenn der Einsatz überwiegend im öffentlichen Interesse war oder wenn der Gebührenschuldner den Einsatz der Feuerwehr nicht verschuldet hat, eine Versicherung die Kosten nicht ersetzt und die wirtschaftliche Lage des Schuldners eine Kostenerstattung als unzumutbar erscheinen lässt.

Die Fahrt eines Mehrzweckfahrzeugs (MZF) kostet demnach 3,17 Euro, ein Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6) schlägt mit 6,10 Euro zu Buche. Jeweils zugrunde liegt eine Beteiligung der Gemeinde von zehn Prozent, wie auch bei den Stundesätzen. Hier kostet das MZF 27,94 Euro, während das LF 8/6 mit 102,05 Euro zu bezahlen ist. Pro Feuerwehrmann werden 24 Euro je Stunde berechnet. Hier können weitere Kosten entstehen, etwa durch die Erstattung des Verdienstausfalls.

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