Finsing will Radweg möglich machen

Die Gemeinde Finsing verfolgt weiter ihren Plan, einen Geh- und Radweg am Kirchenweg zu errichten und erlässt eine Vorkaufsrechtssatzung für den nötigen Grund.
Finsing – Die Gemeinde Finsing plant schon seit längerem, entlang des Kirchenweg einen Geh- und Radweg zu errichten. Dafür versucht man seit einigen Jahren, die nötigen Grundstücke zu erwerben. Von 27 Flächen ist das bereits bei 23 geglückt, vier fehlen noch. Um hier in Zukunft zugreifen zu können, möchte die Gemeinde nun eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen.
Im Gemeinderat erklärte Bürgermeister Max Kressirer (WGE) den Hintergrund: „Wenn irgendjemand irgendwann verkauft, haben wir auf die benötigten Teilflächen ein Vorkaufsrecht. Genau diese wollen wir uns für die Zukunft sichern.“ Bauamtsleiter Patryk Kitel erklärte Details der „Satzung zur Sicherung der Umsetzung einer Straßenbaumaßnahme mit Neubau eines Geh- und Radweges entlang dem Kirchenweg“, wie sie offiziell heißen soll.
So könne eine Gemeinde, wenn sie in bestimmten Bereichen eine städtebauliche Maßnahme in Aussicht habe oder plane, auf Grundlage des Baugesetzbuches eine solche Satzung erlassen. Das gehe nicht pauschal für alle Flächen, „wir müssen schon eine konkrete Bebauungsabsicht haben“. Im Falle des Geh- und Radwegs habe man sich mit dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt, erklärte Kitel und ergänzte, dass es wirklich nur um den Fall gehe, dass der Eigentümer bereit sei, sein Grundstück zu veräußern. „Nur dann hat die Gemeinde ein besonderes Vorkaufsrecht, und auch nur für die bestimmte, definierte Teilfläche. Das die einzige Möglichkeit, die wir im Moment haben, um an diese Flächen zu kommen, weil es keine andere Einigung gibt.“
Ob die Gemeinde letztlich das Vorkaufsrecht ausübe oder nicht, müsse man im Einzelfall entscheiden. „Uns war wichtig, das vorab rechtlich abzuklären“, sagte Kressirer. „Das heißt nicht, dass wir nicht zwischendrin den Grund auch auf normale Art und Weise erwerben können. Aber das sichert es uns, dass wir diese Maßnahme umsetzen können“ – sei es erst in zehn, 20 oder 50 Jahren.
Zum Hintergrund erklärte Kressirer, dass durch einen baulich getrennten Geh- und Radweg eine sichere Verkehrsverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen den Ortsteilen Eicherloh und Neufinsing geschaffen werden soll. Insbesondere die Anwohner des Ortsteils Eicherloh sollen die Möglichkeit erhalten, die bestehenden Infrastrukturen in Neufinsing – Ärztehaus, Pflegeheim, Apotheke, Lebensmittelmarkt, Rathaus, Post, Banken – nutzen zu können, ohne auf ein Fahrzeug angewiesen zu sein. „Außerdem befindet sich zwischen den Ortsteilen der kommunale Badeweiher, welcher nicht nur von Bedeutung für die Gemeindebürger, sondern auch für Besucher aus der gesamten Region ist“, heißt es weiter im Entwurf der Satzung: „Die Schaffung einer gesicherten Zuwegung soll durch den Neubau eines Geh- und Radweges sichergestellt werden.“ Der Gemeinderat votierte einstimmig für den Erlass der Satzung.