- vonHans Moritzschließen
Keine Gnade für einen Bundespolizisten, der mindestens zweimal seine Kollegen bestohlen hat: Das Amtsgericht Erding hat gestern Abend einen Polizeiobermeister zu neun Monaten Haft auf Bewährung sowie 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Erding/Flughafen - Richter Andreas Wassermann hielt den 51-Jährigen aus dem Kreis Dachau für schuldig, am 23. und 25. Oktober 2016 zehn beziehungsweise 15 Euro aus der Kaffeekasse einer Wache am Flughafen entwendet zu haben. In einem dritten Fall hatte der geschiedene Vater von fünf Kindern 20 Euro aus einem Rucksack gefischt. Da es sich hier um eine Falle handelte, wurde diese Tat nur als Versuch gewertet. Der Polizist gab an, selbst bestohlen worden zu sein und Geld zum Tanken benötigt zu haben.
Von einem vierten Vorwurf, einem Diebstahl von 16 Euro im Juni 2016, wurde der Bundespolizist freigesprochen. Auch am zweiten Verhandlungstag ließ sich nicht klären, ob der gefilmte Täter der Angeklagte war. Hinzu kam, dass das Video wegen einer falschen Platzierung der Kamera auf Geheiß der Staatsanwaltschaft Landshut noch während der Ermittlungen gelöscht werden musste.
Die Strafe fiel mit neun Monaten zur Bewährung laut Wassermann trotz Entschuldigung und Wiedergutmachung deswegen so drakonisch aus, weil es ein Diebstahl mit Waffen war. Der Beamte hatte in allen Fällen die Dienstpistole am Gürtel.
Staatsanwalt David Schlittenhardt hatte ein Jahr Gefängnis auf Bewährung sowie 40 Stunden gemeinnützige Arbeit gefordert, Verteidiger Christian Dittrich auf eine Geldstrafe plädiert.
In seiner Urteilsbegründung richtete Wassermann deutliche Worte an den Polizisten. „Ich glaube nicht an ein Augenblicksversagen, weil Sie an zwei Tagen zweimal gestohlen haben.“ Erschwerend komme hinzu, dass der 51-Jährige versucht habe, die Spuren zu beseitigen. Hier sei „erhebliche kriminelle Energie“ zum Tragen gekommen. Wassermann wies zudem auf die Vorbildfunktion eines Polizisten sowie die Verletzung des Vertrauensverhältnisses zu den Kollegen hin. Ihm droht nun die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.