Gesetzlich festgelegter Zensus-Stichtag ist der 15. Mai. Die erfragten Angaben werden sich auf dieses Datum beziehen. Für die Befragungen vor Ort sind Landkreise und kreisfreie Städte zuständig: dazu wurden dort jeweils sogenannte „Erhebungsstellen für den Zensus 2022“ eingerichtet.
Persönliche Interviews sind nur bei etwa bei 15 bis 20 % der im Landkreis lebenden Bevölkerung geplant, um die Qualität der Daten zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. An landesweit „per Zufallsgenerator“ ermittelten Anschriften – das ist die sogenannten Haushaltsstichprobe - werden nach dem Stichtag 15. Mai Interviewer persönlich erscheinen, um die notwendigen Daten zu erfragen. Bevorzugt soll dies papierlos in wenigen Minuten digital per Tablet erfolgen; die Daten werden verschlüsselt an die Erhebungsstelle bzw. das Landesamt für Statistik übertragen.
Die Erhebungsstelle des Landkreises Erding befindet sich in der Roßmayrgasse 13 im EG und ist zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Die Erhebungsstelle stellt die reibungslose Durchführung des Zensus sicher und kümmert sich eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der ehrenamtlichen Interviewer, den Erhebungsbeauftragten. Diese erhalten für ihre Arbeit auch eine attraktive und steuerfreie Aufwandsentschädigung.
Für den Landkreis Erding werden dafür über 200 Interviewer gesucht. Sollten Sie Interesse an einer Mitarbeit als Erhebungsbeauftragte haben, dürfen Sie sich gerne an die Erhebungsstelle Erding wenden: per E-Mail: erhebungsstelle-erding@lra-ed.de , im Internet unter www.landkreis-erding.de/zensus oder auch telefonisch unter (0 81 22) 58 1512, dort stehen die Mitarbeiter auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.
Claudia Fiebrandt-Kirmeyer