- vonHans Moritzschließen
Diese Anklage passt in die Wiesnzeit: Wegen fahrlässigen Vollrausches ist ein 31 Jahre alter Mann vom Amtsgericht Erding zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Juristisch war das die einzige Möglichkeit, den Ausraster des Asylbewerbers aus Mogadischu/Somalia zu sühnen.
Dass sich der Somalier nicht im Griff hat, stellte er in der Verhandlung unter dem Vorsitz von Richter Björn Schindler auf beunruhigende Weise unter Beweis. Immer wieder sprang er mit seinen Handfesseln vom Sitz auf und wollte den Saal verlassen. Zwei Polizisten ließen ihn nicht aus den Augen.
Der Vorfall, der ihn vor Gericht brachte, ereignete sich nach der von Staatsanwältin Lina Schneider verlesenen Anklage am 3. November vergangenen Jahres vor der VR-Bank in Kirchberg. Im volltrunkenen Zustand torkelte er auf die Straße – und wäre um ein Haar von einem Auto erfasst worden. Dessen Fahrer konnte das gerade noch verhindern. „Der lief mir wie ein Reh vor den Wagen“, schilderte er im Zeugenstand.
Da der Asylbewerber einen verwirrten Eindruck machte, rief der Mann die Polizei. Eine Streife der Dorfener Inspektion traf wenig später ein. Diesen Einsatz werden die jungen Beamten so schnell nicht vergessen.
Einer berichtete: „Das war der heftigste Widerstand in meiner bisherigen Laufbahn.“ Denn der 31-Jährige leistete vor Ort, beim Einsteigen, im Polizeiauto sowie später auf der Wache völlig unkontrollierten Widerstand. Beide Polizisten sagten aus, er habe um sich geschlagen und getreten sowie sie angespuckt. „Das ebbte gar nicht mehr ab.“
Bereits zu Jahresbeginn war er wegen eines Ausrasters im Suff vor Gericht gestanden. Damals kam der Somalier mit einer Geldstrafe davon. Weil er nicht zahlen konnte, sitzt er derzeit eine Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Sein Pflichtverteidiger Kai de Goes versuchte, das Verhalten mit der Situation seines Mandanten zu erklären. „Er ist frustriert, weil er nicht arbeiten darf und seine Familie noch im Heimatland ist. Deswegen trinkt er.“ Weil das in Deutschland ja nicht verboten sei, verstehe er nicht, warum er nicht so viel zechen dürfe wie er wolle. „Mittlerweile hat er aber eingesehen, dass das keine Lösung ist.“ Mehrfach war er deswegen in der Psychiatrie.
Die Staatsanwältin plädierte für eine Haftstrafe, die der Verteidiger nur mit Bewährung akzeptieren wollte. Schindler schickte den Somalier sieben Monate hinter Gitter, bildete aber mit dem ersten Urteil eine Gesamtstrafe. Vor allem das Spucken gehe gar nicht.
ham