Vier, sechs, oder doch sieben Wohnungen?

Mit einem ungewöhnlichen Fall hatten es die Moosinninger Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung zu tun.
Moosinning – Es ging um Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan Birkenstraße (Nord). Eine Familie an der Birkenstraße hatte die Änderung des Bebauungsplans beantragt bezüglich der Erhöhung der zulässigen Wohneinheiten von vier auf sechs. Auf dem Grundstück stehen drei Häuser. Nach dem Einreichen eines Bauantrags zum Einbau einer Dachgaube im Altbau hatte das Landratsamt festgestellt, dass entgegen der im Jahr 1972 genehmigten vier Wohneinheiten insgesamt sechs Wohnungen in dem Gebäude errichtet worden waren. Daraufhin hatte das Landratsamt eine entsprechende Baugenehmigung nachgefordert, welche fristgerecht über die Gemeinde eingereicht wurde. Aufgrund des bestehenden Bebauungsplans hatte eine Baugenehmigung jedoch nicht erteilt werden können.
Der Eigentümer bat die Gemeinde um eine „wohlwollende Entscheidung“, da sich die Vorschriften für die Genehmigung zum Dachausbau seit 2021 deutlich vereinfacht hätten. Außerdem widerspreche es den gesellschaftlichen Aufgaben, „wenn günstige Wohnungen beim angespannten Wohnungsmarkt nicht genutzt werden können“.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hatte zu dieser Problematik eine Stellungnahme verfasst, die Christian Schwander vortrug. Er erklärte zunächst die allgemeine Situation, da auf dem Grundstück drei Häuser stehen. Im ersten befänden sich zwei Wohneinheiten im zweiten eine. Im dritten Haus seien es nicht sechs, wie vom Eigentümer beschrieben, sondern mittlerweile sogar sieben.
„Die größte Problematik sind aber die Stellplätze, die Straßen sind oft zugeparkt“, stellte Schwander fest. Im vorliegenden Fall müssten 25 Stellplätze laut der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachgewiesen werden. Darunter sind auch drei Besucherplätze, die der Antragsteller am südwestlichen Ende des bebauten Grundstücks, auf einer landwirtschaftlichen Fläche, platzieren wolle – über 50 Meter entfernt vom Zugang zu den Häusern. „Die Wohnungsanzahl wäre prinzipiell nicht das Problem“, meinte der Planungsexperte, „aber ich würde hier nicht empfehlen, den Bebauungsplan zu ändern“.
„Erst von vier auf sechs Wohnungen, jetzt sind es sogar sieben – die parken doch eh wieder alle auf der Birkenstraße, und dann haben wir ein Problem“, meinte Manfred Lex (CSU). „Ich sehe das anders“, entgegnete Leo Brenninger (BE). „Der Wohnraum ist schon da, die Fläche für die Stellplätze wäre da.“
Alles sei vermietet, erklärte Christian Weigand vom Bauamt auf die Frage von Monika Stangl (CSU). „Müssen die dann raus, wenn es nicht genehmigt wird?“, fragte sie nach. „Das Landratsamt hat sich noch nicht ausgelassen“, entgegnete Weigand. Wenn der Bebauungsplan nicht geändert werde – „ob die Leute ausziehen müssen, ob rückgebaut werden muss – keine Ahnung“.
Als „Härtefall“ sah es Werner Fleischer (BE). „Wenn er den Platz hat, warum nicht?“ Und Marietta Burger-Braun (CSU) ergänzte zum Thema Besucherparkplätze: „Die Plätze da hinten bringt man vorne auch unter.“ Sabine Stangl (BE) sah dagegen kein Problem, die Besucherplätze im hinteren Bereich zu belassen: „Der Grund gehört ihm doch.“ Doch Schwander mahnte zur Vorsicht: „Dann kann jeder sagen, ich hab noch irgendwo eine landwirtschaftliche Fläche, dann nehmen wir halt die her.“
Lex blieb kritisch. „Jemand baut erst Wohnungen, und dann holt er sich die Genehmigung“, polterte er. Noch dazu seien es erst vier gewesen, dann sechs und jetzt sieben: „Das ist alles fragwürdig.“ Damit hatte auch Richard Döllel (SPD) ein Problem, der sich „überrascht“ zeigte, dass es plötzlich sieben Wohnungen seien. Er meinte jedoch, er sei kompromissbereit („Ich bin dafür, sechs Wohnungen zu genehmigen“) und sagte, der Eigentümer müsse aber alle Stellplätze auf seinem Grundstück unterbringen. Letzterem schlossen sich Andreas Eschbaumer (CSU) und Josef Romir (SPD) an.
Planer Schwander sprach von einem „Präzedenzfall“. Das Landratsamt könne es natürlich dulden. „Man könnte alles legalisieren“, betonte er, „aber das schafft Begehrlichkeiten“. Dem Vorschlag von Döllel, die Bauausschuss-Mitglieder sollten sich die örtlichen Gegebenheiten noch einmal anschauen und dann entscheiden, widersprach Lex energisch. „Wir müssen es ablehnen, noch dazu, wo es jetzt sieben statt sechs Wohnungen sind“, forderte er. „Und nicht der Bauausschuss muss eine Lösung finden, sondern der Bauherr.“
Bürgermeister Georg Nagler (SPD) formulierte schließlich einen Beschlussvorschlag, die Erhöhung von vier auf sechs Wohnungen zu genehmigen, falls die Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden können, der jedoch mit 9:12-Stimmen abgelehnt wurde. Nun ist wieder das Landratsamt am Zug.