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Asylheim-Ärger: Kommunalpolitik fühlt sich erneut hintergangen

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Von: Markus Schwarzkugler

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Die Flüchtlingsunterkunft Oberding steht dieser Tage im Fokus. © fse

Asylhilfe und Kommunalpolitiker sind in Aufruhr. Wie berichtet, plant die Regierung von Oberbayern, in der Flüchtlingsunterkunft Oberding einen Sexualstraftäter unterzubringen. Für ihn mussten vier Familien ausziehen.

Oberding – In einer Pressemitteilung des Landratsamts fordern Landrat Martin Bayerstorfer, Erdings OB Max Gotz und Oberdings Bürgermeister Bernhard Mücke die Regierung dazu auf, den Entschluss zu revidieren. Sie verweisen auf die angespannte Situation im Landkreis.

„Der Landkreis Erding hat in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen eine überproportional große Last getragen“, heißt es in der Mitteilung. Zweimal habe der Landrat die Turnhalle der Berufsschule Erding über mehrere Monate als Notunterkunft zur Verfügung gestellt. Ebenso habe Aufbau und Betrieb von Camp Shelterschleife geschultert werden müssen – „mit allen Konsequenzen und Herausforderungen, jedoch ohne vorherige Einbeziehung der Lokalpolitik“. Anfang des Jahres sei dann die Justizvollzugsanstalt Erding in ein Abschiebegefängnis umgewandelt worden – „erneut ohne Einbindung der Verantwortlichen“.

Mit den Plänen hinsichtlich der Aufkirchener Unterkunft, die sich an der Grenze zur Stadt Erding und an der Flughafentangente Ost befindet, sieht sich die Lokalpolitik nun erneut außen vor gelassen. Wie berichtet, steht vor allem die Informationspolitik der Regierung von Oberbayern in der Kritik. Diese werde genauso wie die Unterbringung eines Intensivstraftäters abgelehnt. Seine Betreuung sei den Ehrenamtlichen des Helferkreises „Starke Hände“ nicht zuzumuten.

Der Protest ist bei der Regierung angekommen. „Wir haben bereits Verständnis für die Sorgen unter anderem der Ehrenamtlichen und der betroffenen Bewohner geäußert“, teilt Regierungssprecher Martin Nell mit, der mit Hinweis auf die strengen Sicherheitsvorkehrungen beschwichtigen will. „Für die Bewachung in der Unterkunft sorgt rund um die Uhr ein Securitydienst. Der Schutz außerhalb der Unterkunft ist Aufgabe der Polizei, die in den Vorgang von Anfang an intensiv eingebunden war“, sagt Nell.

Bei dem abgelehnten Asylbewerber handelt es sich um einen Senegalesen, der knapp dreieinhalb Jahre in der JVA Bayreuth abgesessen hat. Verurteilt wurde er am Amtsgericht Ingolstadt. Wolfram Herrle, Leitender Oberstaatsanwalt dort, will keine Details zur Schwere des Sexualdelikts verraten, sagt aber: „Wir können überhaupt nicht abschätzen, welche Gefahr von ihm ausgeht.“ Der Sicherheitsdienst sei eine Vorsichtsmaßnahme. Es gebe keine konkreten Anhaltspunkte, dass von dem Mann derzeit eine Gefahr ausgehe. Für eine Sicherungsverwahrung nach der Haft habe es keine Voraussetzungen gegeben.  mas

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