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Parkverbot, aber Schilder braucht’s nicht

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Von: Veronika Macht

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„Das macht keinen Sinn“, meinte Ottenhofens Bürgermeisterin Nicole Schley.
„Das macht keinen Sinn“, meinte Ottenhofens Bürgermeisterin Nicole Schley. © Gemeinde Ottenhofen

Tempolimit, Parkverbot, Spielstraße.

Ottenhofen – In der Verkehrsschau mit Polizei und Landratsamt wurden Anträge zu Verkehrsthemen behandelt, die nun auch den Ottenhofener Gemeinderat beschäftigten.

In einem dieser Anträge wurde ein Parkverbot auf der Brunnenstraße gefordert. Wie Geschäftsleiterin Andrea Knauer erklärte, wurde bei der Sperrung der Erdinger Straße für Bauarbeiten im vorigen Jahr deutlich, „dass die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge auf der Brunnenstraße wegen dort parkender Autos erschwert wird“. Während der Zeit der Sperrung hatte die Kreisbrandinspektion aus diesem Grund in der gesamten Siedlung ein Parkverbot erlassen. Im Zuge dessen sei angeregt worden, ein solches Verbot dauerhaft einzuführen.

Nach Auskunft der Polizei dürfte in diesem Bereich jedoch ohnehin nicht geparkt werden. „Die Restfahrbahnbreite müsste bei parkenden Autos noch mindestens 3,05 Meter betragen, das wäre hier nicht gegeben“, erklärt Knauer. Somit sei das Parken nicht zulässig, Polizei und Verkehrsbehörde im Landratsamt hätten sich gegen eine entsprechende Beschilderung ausgesprochen.

Bürgermeisterin Nicole Schley (SPD) ergänzte, dass man für den gesamten Bereich Brunnen-/Friedrich-Esswurm-Straße „eine unglaubliche Menge an Parkverbotsschildern“ bräuchte – dort, wo man eigentlich einen gemeinsamen Verkehrsraum geplant habe. „Das macht keinen Sinn“, meinte Schley. Zudem müsse jeder Fahrer selbst darauf achten, wenn er sein Fahrzeug abstellt, dass noch 3,05 Metern Durchfahrtsbreite übrig sind.

„Parken ist gar nicht möglich, aber Schilder dürfen wir keine aufstellen? Ich verstehe den Sinn nicht“, warf Andreas Lippacher (FWO) ein. Eben weil es nicht möglich sei, brauche man auch keine Beschilderung, erklärte Schley. Vielmehr habe man sich mit der Polizei abgesprochen, dass die Gemeinde parkende Autos dort zur Anzeige bringen wird. „Damit machen wir uns superbeliebt, aber wenn die Rettung einmal nicht durchkommt, haben wir ein größeres Problem“, sagte die Bürgermeisterin und wies darauf hin, dass die Gemeinde hier in der Verantwortung sei. „Und wenn du einmal so einen Zettel an der Scheibe hattest, dann parkst du vielleicht das nächste Mal woanders. Aber wenn Menschen ohne Rücksicht parken, ist das einfach nicht okay.“ Die Bürger sollen im Amtsblatt darauf nochmals hingewiesen werden.

Keine neuen Schilder werden auch an der Riverastraße aufgestellt. Hier waren eine Spielstraße sowie ein Sackgassenschild beantragt worden. Laut Polizei ist eine verkehrsberuhigte Zone jedoch nicht möglich, da Fußgängerwege vorhanden sind. Einem Sackgassenschild mit der Ergänzung „Radfahrer und Fußgänger frei“ hingegen stehe man positiv gegenüber, erläuterte Knauer die Stellungnahme der Behörde. Der Gemeinderat schloss sich an und lehnte die verkehrsberuhigte Zone einstimmig ab, das Sackgassenschild jedoch nur knapp mit 5:6 Stimmen.

Einstimmig fiel auch die Entscheidung, die Schwillacher Straße ab der Ortstafel in Richtung Unterschwillach nicht auf 60 km/h zu begrenzen. Auch das war beantragt worden. Und auch hierfür gab es keine Zustimmung von PI Erding und Landratsamt, da in dem Bereich ohnehin § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung gelte. „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird“, erklärte Knauer. Ohne Zustimmung von Verkehrsbehörde und Polizei könne das Tempolimit aus Sicht der Verwaltung nicht angeordnet werden. „Machen wir es trotzdem, müsste die Behörde dagegen vorgehen“, erläuterte Knauer.

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