Polizisten mit dem Tod bedroht: Angreifer zu Geldstrafe verurteilt

Landshut - Weil er zwei Polizeibeamte nach einem Ehe-Streit massiv bedroht hat, muss ein 51-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Erding eine Geldstrafe zahlen.
Eskaliert ist ein Ehestreit zwischen einem 51-Jährigen und dessen 45 Jahre alter Gattin aus einer Gemeinde im nördlichen Landkreis. „Es wird es Tote geben, und das werden Polizisten sein“, bedrohte der Mann einen 47-jährigen Polizeibeamten und dessen Kollegin (26). Die Streifenbesatzung war im November 2008 von der attackierten Gattin alamiert worden, weil sie sich nach einem Beziehungstreit nicht mehr zu helfen wusste.
Wegen versuchter Nötigung wurde er jetzt von der 5. Strafkammer beim Landgericht Landshut zu einer moderaten Geldstrafe von 1400 Euro (40 Tagessätzen à 35 Euro) verurteilt.
Am Nachmittag des 25. November 2008 hing der Haussegen wieder einmal schief: Zwischen dem Deutschen und seiner aus Südamerika stammenden Ehefrau kam es zu einem lautstarken Streit, in dem die 45-Jährige ankündigte, ihn zu verlassen. Im Verlauf des Streits soll sogar ein Messer ins Spiel gekommen sein, so der Beamte der Polizeiinspektion Erding, der den Notruf der Ehefrau angenommen hatte.
Die Streife traf die Ehefrau auf der Straße an und ging mit ihr zusammen dann zurück ins Haus. Der wütende Gatte kam ihnen auf der Treppe entgegen. „Alle Versuche, vernünftig mit ihm zu reden, scheiterten“, so der Polizeihauptmeister. Der Ehemann habe etwas gesagt, dass er eine Kampfausbildung bei den Fallschirmjägern gemacht habe und dann „mit den zwei toten Polizisten“ gedroht.
Davon wollte der Angeklagte nichts wissen: Er habe nach dem Zoff mit seiner Ehefrau wieder im Obergeschoss gearbeitet. Als ihn die Gemahlin dann gerufen und mitgeteilt habe, dass „zwei Polizeibeamte mit mir reden wollen“, sei er völlig überrascht gewesen. Auf seine Fragen, was sie wollten, habe er nur dumme Antworten und die Aufforderung bekommen, „mein blödes Maul zu halten“. Er selbst sei erregt gewesen, weil er „dummes Gerede“ der Nachbarn befürchtet habe. Der Polizist habe dann auch noch mit dem Finger vor seinem Gesicht herumgefuchtelt, während die Kollegin zur offenen Pistolentasche gegriffen habe. „Das hat mir Angst gemacht. Ich habe sie aufgefordert: „Nehmen Sie das weg. Wenn Sie mich angreifen, wehre ich mich, und dann gibt es Tote.“
Vom Strafrichter beim Amtsgericht Erding war der 51-Jährige wegen Bedrohung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte der 51-Jährige Berufung eingelegt. Vor dem Landgericht bestätigte seine wieder versöhnte Ehefrau die Version, dass von „toten Polizisten“ keine Rede gewesen sei.
Die Beamten wiederum ließen keine Zweifel an der Drohung. Außerdem, so die 26-jährige Polizeiobermeisterin, habe sie nicht zur Pistole gegriffen, sondern zum Pfefferspray. Das Gericht unter Vorsitz von Eugen Larasser hatte an der Darstellung der Polizisten keine Zweifel und verwarf die Berufung. Rechtlich allerdings korrigierte die Kammer das Erdinger Urteil und erkannte lediglich auf versuchte Nötigung in zwei Fällen.
(Walter Schöttl)