Beim Schutz der Freundin übers Ziel hinausgeschossen
St. Wolfgang/Erding – Wollte er wirklich nur seiner Freundin helfen, oder war es ein Wutausbruch? Ein 32 Jahre alter Dorfener musste sich am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Erding verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Landshut warf ihm vor, in der Nacht auf 18. Juni vergangenen Jahres auf dem St. Woflganger einen Plastikbecher nach einem 27-Jährigen geworfen und ihn am Auge verletzt zu haben. Der Angeklagte und seine Verteidigerin Lena Hingerl erklärten, der Dorfener habe das Fest gegen 3 Uhr mit seiner Freundin verlassen. Am Ausgang habe ein Fremder die 23-Jährige angesprochen und an der Hüfte angefasst. Der Angeklagte sagte aus, er habe den Eindruck gehabt, der Unbekannte wollte ihr in den Schritt fassen. Weil er nicht direkt neben ihr stand, habe er den Becher geworfen, um den Mann zu vertreiben.
Seine Freundin sagte als Zeugin aus, der Mann habe sie an der Hüfte angefasst. Zudringlich sei er aber nicht geworden. Sie gab zu, dass sie sich alleine hätte helfen können. Übermäßiger Alkoholkonsum war laut Polizei nicht im Spiel.
Bei dem Unbekannten handelte es sich um einen 27 Jahre alten Dorfener. Er sagte aus, er habe die 23-Jährige lediglich auf ihr Dirndl und die Rockschleife auf der nach seiner Meinung nach falschen Seite angesprochen. Von körperlichem Kontakt könne keine Rede gewesen sein. So äußerte sich auch der Freund des 27-Jährigen. „Auf einmal bekam ich den Becher ab. Mir ist Flüssigkeit ins Auge gelaufen. Es hat gebrannt“, sagte das Opfer. Dabei handelte es sich um Red Bull mit Wodka. Auge und Kopf hätten einige Tage lang geschmerzt.
Richterin Michaela Wawerla erkannte keine gefährliche, sondern nur eine einfache Körperverletzung. Sie deutete an, dass man über eine Einstellung des Verfahrens reden könne – aber nur unter höherer Geldauflage. Denn 2015 war der Angeklagte schon einmal wegen Körperverletzung verurteilt worden.
Wawerla schlug 2500 Euro zu Gunsten der Johanniter Unfallhilfe vor. Angeklagter und Staatsanwalt gingen darauf ein. Der Prozess wird für den 32-Jährigen keine Folgen haben.