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Im Betreuungszentrum: Im Vollrausch ausgerastet

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Schwer alkoholkrank ist ein 52-Jähriger, der im Betreuungszentrum in St. Wolfgang derart in Rage geriet, dass er einen Betreuungsassistenten attackierte und verletzte. Das Gericht ließ beim Urteil Gnade walten.

St. Wolfgang/LandshutDie 4. Strafkammer des Landshuter Landgerichts setzte im Sicherungsverfahren die Unterbringung des 52-jährigen Frührentners zur Bewährung aus, nachdem er auf dem besten Weg ist, seine schwere Alkoholabhängigkeit und die damit verbundene Persönlichkeitsstörung zu „besiegen“.

Der ursprünglich aus der Dingolfinger Gegend stammende Mann, der sich früher als Gelegenheitsarbeiter seinen Unterhalt verdiente, hatte bereits im Alter von 15 Jahren mit dem Trinken begonnen und ist seit Jahren schwer alkoholabhängig. Das spiegelt sich auch in seinem Strafregister wieder. Zuletzt wurde er 2013 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Allerdings blieb die Therapie – wie schon einige vorausgegangene – ohne Erfolg.

Im vergangenen August landete der Mann schließlich im Betreuungszentrum St. Wolfgang in Wernhardsberg. In der Nacht zum 14. August, so Staatsanwältin Daniela Buhl, legte er sich gegen 2.15 Uhr im Raucherraum der Einrichtung mit einem Betreuungsassistenten an, hob dabei bedrohlich einen Aschenbecher und versetzte dem 34-Jährigen einen Fußtritt gegen den Oberschenkel. Danach verfolgte er den Betreuungsassistenten, der sich ins Stationszimmer flüchtete. Anschließend schlug der 52-Jährige so wütend gegen das Sichtfenster, dass sich die Scharniere verbogen.

Attacke im Raucherzimmer

Zum Prozessauftakt bekundete der Angeklagte, sich an seinen Ausraster kaum erinnern zu können. Er wisse nur noch, dass er von einem betrunkenen Mitbewohner „blöd“ angemacht worden sei, weil er sich geweigert habe, mit ihm zu „bechern“.

Der Betreuungsassistent bestätigte, es sei nicht unüblich, dass die Klientel der Einrichtung nächtens das Raucherzimmer aufsuche. Der 52-Jährige sei offensichtlich noch wegen einer am Vortag über die Bühne gegangenen richterlichen Anhörung gestresst gewesen und habe dann unsinnige Dinge gefordert. So habe es in einem anderen Bereich der Einrichtung einen Alarm gegeben. „Er wollte eine schriftliche Bestätigung dass es nicht seinetwegen war.“ Außerdem habe er eine Sicherheit für sein Gepäck gefordert und eine Verschwörung vermutet. Selbst seine eigene Geldbörse habe er nicht mehr an sich nehmen wollen, weil er sonst angeblich des Diebstahls bezichtigt würde.

Nach dem Ausraster war der 52-Jährige zunächst im Bezirkskrankenhaus Landshut gelandet. Inzwischen ist er in einem Pflegeheim in Neumarkt-St. Veit untergebracht. Die dort für ihn zuständige Pflegekraft berichtete, dass der Frührentner fernab von Alkoholexzessen in der Zwischenzeit viel ruhiger geworden sei und kaum Ärger mache. Er nehme zwar seine Medikamente, an Krankheitseinsicht fehle es ihm aber nach wie vor.

Zur Tatzeit schuldunfähig

Der psychiatrische Sachverständige Dr. Bernd Weigel bescheinigte dem 52-Jährigen eine alkoholbedingt organische Persönlichkeitsstörung mit paranoider Situationsverkennung, emotionaler Labilisierung und stark eingeschränkter Affekt- und Impulskontrolle. Dazu komme ein schweres epileptisches Krampfleiden. Das Krankheitsbild spreche für eine aufgehobene Steuerungsfähigkeit und damit für eine Schuldunfähigkeit zur Tatzeit. In unbehandeltem Zustand, so der Gutachter, seien weitere gleich gelagerte Taten zu erwarten, so dass die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung infrage komme. Angesichts des positiven Entwicklung in jüngster Zeit komme aber auch eine Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung mit entsprechenden Auflagen in Betracht. Eine neuerliche Therapie sei aber angesichts der kognitiven Defizite und der fehlenden Krankheitseinsicht aussichtslos.

Die Strafkammer entsprach dem Vorschlag des Gutachters. Zur Auflage wurde dem 52-Jährigen unter anderen gemacht, im Pflegeheim zu bleiben, sich sozialtherapeutisch und psychisch behandeln zu lassen, regelmäßig seine Medikamente einzunehmen und sich jeglichen Alkoholkonsums zu enthalten. Bei einem Verstoß, so Vorsitzender Richter Theo Ziegler, werde der 52-Jährige in der Psychiatrie landen.

Walter Schöttl

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