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BGH verwirft Revision: Dr. Mord kommt so schnell nicht wieder frei

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Dr. Wolfgang R., der Mörder von Anton Fanger aus Kirchasch, hat wenig Chancen, je wieder in Freiheit zu kommen. Seine Revision wurde vom Bundesgerichtshof verworfen. Foto: dpa
Dr. Wolfgang R., der Mörder von Anton Fanger aus Kirchasch, hat wenig Chancen, je wieder in Freiheit zu kommen. Seine Revision wurde vom Bundesgerichtshof verworfen. Foto: dpa

Kirchasch - Der Prozess um den Mord an Anton Fanger (48) aus Kirchasch wird nicht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des Mörders Dr. Wolfgang R. (62) verworfen.

Mit der Entscheidung der Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird das Urteil der Schwurgerichtskammer am Landgericht Landshut vom 29. April 2009 endgültig rechtskräftig. Die Kammer unter dem Vorsitz von Gisela Geppert - sie hatte erst vorige Woche einen Familienvater aus Erding wegen vielfacher Vergewaltigung seiner Stieftochter zu neun Jahren Haft verknackt - hatte den Augsburger Arzt Dr. Wolfgang R. (62) wegen Mordes an dem Finanzbeamten Anton Fanger zu lebenslanger Haft verurteilt. Dazu wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherheitsverwahrung angeordnet. Das bedeutet: R., der in vielen Medien als Dr. Mord firmierte, wird möglicherweise nie wieder freikommen. Damit hatte die Kammer in Landshut auch den ersten Mord, den R. in den 80er Jahren an seinem Vermieter begangen hatte, berücksichtigt. Vorausgegangen war ein monatelanger Indizienprozess, in dem der Täter geschwiegen hatte.

R.s Verteidiger Sascha Straube (München) hatte nach der Urteilsverkündung signalisiert, Revision einlegen zu wollen. Eine Berufung war aus Gründen der Strafprozessordnung ausgeschlossen. In der Revision werden Urteil und Prozess lediglich auf Verfahrensfehler überprüft. Finden die Richter keine, erlangt das Urteil Rechtskraft.

Dass es jetzt fast ein Jahr bis zu einer Entscheidung der Karlsruher Richter gedauert hat, lag zunächst an der langen Zeit, die das Gericht brauchte, um das Urteil schriftlich vorzulegen. Danach hatte die Verteidigung vier Wochen Zeit, um die Revision zu begründen. Eine Sprecherin des BGH teilte am Montag auf Anfrage mit: „Die Revision wurde verworfen.“

Nach Informationen unserer Zeitung sah die Verteidigung Fehler bei der Beweiswürdigung. Unter anderem soll es um die Aussage eines Arztes gegangen sein, bei dem R. gearbeitet hatte. Dieser war zwar zweimal angehört worden. Nach Auffassung der Verteidigung seien Widersprüche geblieben, die das Gericht nicht berücksichtigt hatte. Der BGH wertete das wie die Kammer anders.

Erfreut auf die Nachricht aus Karlsruhe reagierte Staatsanwalt Ralph Reiter, der seinerzeit die Anklage gegen den Augsburger Arzt und dessen damalige Lebensgefährtin Sonja S. vertreten hatte. „Das zeigt, dass unsere Ermittlungen, unsere Prozessführung und unsere Argumentation richtig waren.“ Er selbst habe nie Zweifel gehabt, dass Fanger von Dr. R. umgebracht worden ist.

Theoretisch hat der zweifach als Mörder verurteilte Mediziner die Möglichkeit, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. „Das geht aber nur, wenn er sich in seinen Grundrechten beschnitten sieht“, erläutert Reiter. Auch stehe es dem Verurteilten zu, eine Neuaufnahme des Verfahrens anzustreben. „Die Hürden dafür sind aber extrem hoch, das geht nur, wenn plötzlich neue Fakten oder Beweise bekannt werden, die in der Hauptverhandlung nicht zur Verfügung gestanden haben“, so der Ankläger. R. hatte dies nach dem ersten Mord mehrfach versucht - ohne Erfolg.

Der zurückgezogen in Kirchasch lebende Anton Fanger (48) war Ostern 2008 in seinem Haus direkt an der Staatsstraße 2084 von R. im Treppenhaus hinterrücks erschossen worden. Täter und Opfer kannten sich über Sonja S., die einige Zeit mit Fanger in der Finanzverwaltung gearbeitet hatte. Auch wenn Fangers Anwesen nach außen hin einen verwahrlosten Eindruck macht, hatte der Alleinstehende ein beachtliches Vermögen zusammengetragen, zu dem auch etliche Grundstücke in und um Kirchasch gehörten. Darauf hatte es Dr. Mord abgesehen.

Der Arzt hatte die Fahnder auf eine falsche Fährte locken wollen, indem er am Tatort Blut einer seiner - völlig unschuldigen - Patientinnen verspritzte. Der Schwindel flog auf, R. konnte wenige Wochen nach dem grausamen Verbrechen in der Nähe seiner Augsburger Praxis verhaftet werden.

Seine wegen Beihilfe angeklagte Ex-Lebensgefährtin, mit der R. ein Kind hat, kam mit einer milden Strafe davon. Sie wurde nur wegen Betrugs verurteilt. Sie hatte sich noch während des Prozesses von dem heute 62-Jährigen losgesagt.

(Hans Moritz)

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