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Nicht erwünscht, aber erlaubt: Kein generelles Schottergärten-Verbot in Allershausen

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Ein Schotter-Vorgarten
Im Zuge der Nachverdichtung sind Schottergärten in Allershausen weiterhin erlaubt. Im Neubaugebiet dagegen ist die Bepflanzung der Gärten vorgeschrieben. Symbolbild © Carmen Jaspersen

Wenig Zuspruch gab es in der jüngsten Gemeinderatssitzung für einen Antrag des Beirats Energie und Umwelt. Dieser hatte ein Verbot für die Neuanlage von Schottergärten gefordert.

Allershausen – Graue Steine statt grüner Rasen: Das möchte der Beirat für Energie und Umwelt auf keinen Fall in neu angelegten Gärten in Allershausen sehen – und hatte daher einen Antrag auf ein dementsprechendes Verbot gestellt. Das stieß allerdings nicht auf Zuspruch.

Wie berichtet, hatte die Gemeinde in den Bebauungsplänen für das entstehende Wohngebiet am Eggenberger Feld bereits vorgeschrieben, dass alle Gärten bepflanzt werden müssen. Schottergärten sind dort somit ausgeschlossen. Das war dem Beirat für Energie und Umwelt jedoch nicht genug: Daher stellte man den Antrag darauf, die Neuanlage von Schottergärten im gesamten Gemeindegebiet zu verbieten. Die Begründung: Schottergärten bieten weniger Lebensraum für Insekten und tragen zur Bodenversiegelung bei, was dem Umweltbeirat widerstrebt.

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Für den Antrag hagelte es Unverständnis aus den Reihen der Ratsmitglieder. Bürgermeister Martin Vaas machte deutlich, dass ihm Verbote „sowieso nicht gefallen, wenn sie nicht sein müssen“. Zudem sah er ein Problem in der Kontrolle eines möglichen Verbots: „Die Kontrollbehörde wäre das Landratsamt, wie sollen die nachschauen, ob da jemand Schotter hinter der Hecke hat?“

„Wir müssen die Bürger nicht absichtlich ärgern“

Bei den neu entstehenden Schottergärten würde es sich ohnehin lediglich um „eine Handvoll“ handeln, wenn im Zentrum der Gemeinde nachverdichtet werde. „Da ist außerdem Ärger vorprogrammiert, wenn der Nachbar das hat, und ich bekomm‘ es bei einer Nachverdichtung dann verboten“, machte Vaas deutlich. Manuel Mück (CSU) sagte: „Es handelt sich sowieso nur noch um ein paar wenige Fälle, in denen nachverdichtet werden kann. In Neubaugebieten ist es richtig, dass wir es regeln, aber da haben wir Schotter ja sowieso ausgeschlossen.“ Auch Leonhard Held (CSU) sah ein generelles Verbot als überzogen an: „Gefallen tun mir solche Schottergärten auch nicht, aber ich bin schon dafür, dass jeder seinen Garten nach eigenem Geschmack gestalten darf“, sagte er. „Wir müssen die Bürger ja nicht absichtlich ärgern.“

Helds Fraktionskollege Christian Bail, der selbst Mitglied im Umweltbeirat ist, habe sich den Antrag so nicht vorgestellt: „Ich wollte, dass wir in den Neubaugebieten darauf achten, dass die Gärten vernünftig bepflanzt werden. In puncto Nachverdichtung „gehe ich bei dem Antrag nicht mit, da ist ein Verbot nicht kontrollierbar“. Max Raith, ebenfalls Beiratsmitglied, widersprach: „Ich befürworte das Verbot auf jeden Fall. Wir haben nicht nur Krieg in Europa, sondern noch etwas viel Bedrohlicheres“, so der Grünen-Rat: „Wir haben Artensterben und wir haben den Klimawandel, da dürfen wir Versiegelung in Form von Schotter nicht zulassen.“

Peter Colombo (PFW) fand den Antrag „inhaltlich richtig“, pochte aber darauf, an die Vernunft der Leute zu appellieren. „Da klären wir lieber mal über die Nachteile für die Umwelt auf, die Schotter mit sich bringt, dann verzichtet man wahrscheinlich auch bei den paar Nachverdichtungen freiwillig darauf.“ Letztlich wurde der Antrag 15:3 abgelehnt.
Pascale Fuchs

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