Causa Thaler: Rechtsstreit um Echinger Bürgermeister hat juristisches Nachspiel

In der Causa Thaler will der Gemeinderat Eching die Verantwortung für Fehler klären und sich die Kosten des Rechtsstreits auf juristischem Weg zurückholen.
Eching – Die Gemeinde Eching will sich die Kosten des Rechtsstreits um eine handgreifliche Auseinandersetzung von Bürgermeister Sebastian Thaler am Echinger See 2018 auf juristischem Weg zurückholen. Um die „vermuteten Ansprüche“ gegen den Rathauschef und die ehemalige, langjährige Anwaltskanzlei der Kommune geltend zu machen, wurde Leon Eckert (3. Bürgermeister, Grüne) in der Sondersitzung am Montag beauftragt, einen Rechtsanwalt zu mandatieren. Damit geht der Gemeinderat nun seinerseits ein Kostenrisiko „im unteren fünfstelligen Bereich“ ein.
Wieder ein finanzielles Risiko
„Natürlich steht auch hinter diesem Prozess ein Risiko für die Gemeinde. Nichtsdestotrotz habe ich es dem Gemeinderat vorgeschlagen –und zwar aus zwei Gründen: Einmal ist es wichtig, dass wir die Verantwortung für Fehler klären. Zum zweiten sind wir der Ansicht, dass man Geld für die Gemeinde zurückholen kann – und zwar mehr als der Prozess kostet. So gesehen ist es unsere Pflicht als Gemeinderat zu agieren, um Vermögensschaden abzuwenden“, begründete der vom Gemeinderat mit der Aufarbeitung beauftragte Eckert seinen Vorschlag zum weiteren Vorgehen.
Grundsätzlich verfolgt die Kommune nun ihre Regressansprüche in zwei Strängen: Auf dem Verwaltungsrechtsweg gegen den zur Sondersitzung nicht eingeladenen Bürgermeister und mit einer Zivilklage gegen die Anwaltskanzlei. Einen laut Eckert neuen, dritten Strang hat ein aus der Anwaltskanzlei ausgeschiedener Jurist eröffnet: Um seine persönliche Haftung auszuschließen, hat er eine negative Feststellungsklage gegen die Gemeinde erhoben.
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Um die Regressansprüche der Gemeinde geltend zu machen, hat Eckert nach seinen Worten „bestimmt 15 Kanzleien kontaktiert“. Keine sei bereit gewesen, nach der Gebührentabelle für Rechtsanwälte abzurechnen, wie es der Gemeinderat vorgegeben hatte. Also läuft es nun auf die teurere Variante – einer Honorarvereinbarung und Vergütung nach Stundenaufwand – hinaus. Die Rechtsschutzversicherung der Kommune kommt dafür nicht (vollständig) auf.
Neuer Anwalt rechnet nach Stunden ab
Anwalt und Honorarvereinbarung wurden dem Rat in der vorhergehenden, nicht-öffentlichen Sitzung vorgestellt, so Eckert. „Wir gehen davon aus, dass ein niedriger fünfstelliger Betrag zustande kommen wird, wenn nichts Überraschendes passiert. Aber da verrate ich sicher nichts Neues, dass bei Gericht etwas Überraschendes passieren kann. Es gibt viele Variablen, die wir nicht kennen. Etwa den Mailverkehr des 1. Bürgermeisters mit den Anwälten. Wir wissen auch nicht, ob alle Unterlagen vollständig sind. Dem wird jetzt unser Anwalt nachgehen.“ Trotz des Kostenrisikos votierte der Gemeinderat mit 15:1 Stimmen für eine juristische Aufarbeitung des Vorgangs.
Einzig Axel Reiß stimmte dagegen
Die einzige Gegenstimme kam von Axel Reiß (Grüne). Der Gemeinderat erhöhe nun bei ungewissen Erfolgsaussichten den finanziellen Einsatz. Zugleich hegt er Zweifel, dass die nun beschlossene Kostenkontrolle greift. Der Rat werde, so glaubt Reiß, wenn sie sich die Beträge – ähnlich wie bei Thalers juristischem Tauziehen – „stückerlweise“ aufsummieren, nicht sagen: Lassen wir’s gut sein, wir kommen zu keinem Ergebnis.“ Reiß weiter: „Wir werden bei so einem komplexen Vorgang nie vollständige Klarheit bekommen und keine Antwort darauf, wer wie viel Schuld trägt. Ein unbefriedigendes Sammelsurium an offenen Fäden wird bleiben.“
Georg Bartl (CSU) unterstrich, dass man schon im April 2020 einen Stopp hätte veranlassen können, als die Auszahlungen für die Gerichtskosten aufgefallen waren. Dass der Rat der Kostenübernahme für die vollständige Ausschöpfung des Rechtswegs durch Thaler zugestimmt hat, ist – wegen der Aussichtslosigkeit – in Bartels Augen „unverzeihlich“.
SPD-Sprecher Herbert Hahner widersprach ausdrücklich: Zum damaligen Zeitpunkt sei der Beschluss vernünftig gewesen – und dem Bürgermeister aus damaliger Sicht als „gemeindlicher Mitarbeiter“ Rechtsschutz durch die Gemeinde zu gewähren. Dies gebiete die Fürsorgepflicht der Gemeinde gegenüber ihren Beschäftigten. Ein Rechtsgutachten habe der Gemeinde bestätigt, dass Thaler am See als Amtsperson gehandelt habe – auch wenn nachträglich die Justiz anders geurteilt habe.
Neutrale Instanz soll den Fall aufklären
Christoph Gürtner (FW), der sich an die Seite Bartels stellte, erwartet letzten Endes, dass das Verfahren „ein Stück weit befriedend sein wird“, wenn eine neutrale Instanz die Vorgänge nun bewertet. Und dabei, so Eckert, auch der Frage nachgegangen wird, welches Kontrollorgan versagt habe. „Das war sicherlich eine Gemeinschaftsleistung“. Aus Eckerts Sicht stellt aber auch das Verhalten von Thaler und der Anwaltskanzlei bei der Aufklärung der Vorwürfe „ein nicht ordentliches Verhalten dar.“
Eva Oestereich
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