Ehrenamtliche vor dem Kadi
Freising - Helfer des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) sollen eine 88-jährige Bewohnerin eines Seniorenheims in Freising unzureichend behandelt haben. Jetzt standen sie vor Gericht.
die Verhandlung vor dem Freisinger Amtsgericht dauerte nur wenige Minuten: Die Verfahren gegen die beiden Beteiligten (31 und 33 Jahre alt) wurden eingestellt.
Die Seniorin war am Abend des 11. Oktober 2012 im „Heiliggeistspital“ so schwer gestürzt, dass sie einen beidseitigen Oberschenkelhalsbruch erlitt. Die Heimleitung rief einen Sanka.
Als die beiden Rettungsassistenten gegen 20 Uhr in dem Heim ankamen, sollen sie die schwer verletzte Patientin nicht nur unzureichend behandelt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die 88-Jährige bloß abgetastet zu haben. Weiterführende Maßnahmen hätten die beiden nicht für notwendig befunden. Nach Ansicht der Anklagevertretung hätte man die alte Dame zum Röntgen aber in die Klinik bringen müssen. Die Angeklagten machten stattdessen kehrt und ließen die Seniorin im „Heiliggeistspital“ zurück, hieß es. Erst als die 88-Jährige am nächsten Morgen heftige Schmerzen beklagte, kam sie ins Krankenhaus. Niemals hätte man erwartet, dass der mit einem halben Dutzend Zeugen veranschlagte Prozess nach nur wenigen Minuten beendet sein würde. Niemand, bis auf die Verteidigung: Für den Freisinger Rechtsanwalt Gerhard Weh stand das Verfahren stellvertretend für die Krise des Rettungswesens: „Tagsüber ist alles in Ordnung. Doch Sie finden kaum jemanden, der sich die Nacht um die Ohren schlagen mag.“ Ohne Ehrenamtliche kämen Rettungsdienste also kaum mehr über die Runden.
Wehs Mandant, der 31-jährige Sankafahrer, ist eigentlich Feuerwehrmann. Der Mandant sei weder Rettungsassistent noch habe er die obligatorische Ausbildung genossen. An jenem Abend habe er sich ehrenamtlich bereiterklärt, den Kollegen zu begleiten.
Nach kurzer Beratung stellte das Gericht schließlich das Verfahren gegen den Feuerwehrmann ein. Dessen Beifahrer (33), einem Rettungsassistenten, legte das Gericht eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro auf. Sobald der 33-Jährige das Geld an die Freisinger Wärmestube überwiesen hat, wird auch dieses Verfahren eingestellt