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Bürgermeisterwahl im Kreis Freising muss wiederholt werden: Wahlleiter hat Wahl beeinflusst - So geht‘s weiter

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Von: Andreas Beschorner

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Wiederholungswahl
Es steht eine neue Auszählung an: Die Bürgermeisterwahl von Fahrenzhausen muss neu durchgeführt werden. © Sebastian Gollnow/dpa

Paukenschlag in Fahrenzhausen: Die Bürgermeisterwahl muss wiederholt werden. Grund ist ein eklatanter Verstoß des Wahlleiters.

Fahrenzhausen – Groß war der Jubel bei Susanne Hartmann und ihrem Gefolge am 25. September 2022, als sie bei der Bürgermeisterwahl in Fahrenzhausen die Stichwahl erreichte. Noch größer war der Jubel, als sie am 9. Oktober die Stichwahl gewann und als Nachfolgerin des verstorbenen Heinrich Stadlbauer feststand. Jetzt die Ernüchterung: Die Kommunalaufsicht im Landratsamt hat die Wahl für ungültig erklärt. Grund: Andreas Karl, 2. Bürgermeister und zum Zeitpunkt der Wahl Gemeindechef und Wahlleiter, hat offen und öffentlich für Hartmann die Werbetrommel gerührt und so einen Wahlrechtsverstoß begangen.

Aufsicht sieht keinen anderen Ausweg

„Die staatliche Kommunalaufsicht des Landratsamts Freising hat in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Fahrenzhausen vom 25. September bzw. 9. Oktober 2022 wegen eines Wahlrechtsverstoßes für ungültig erklärt.“ So beginnt die Pressemitteilung des Landratsamts, die am Montagvormittag in Fahrenzhausen vor allem bei den vier Hauptbeteiligten und den Parteien für ein Beben gesorgt hat. Als Grund für diese Entscheidung nennt das Landratsamt eine am 24./25. September erschienene Wahlanzeige, „in der ein mit der Durchführung der Wahl betrauter Vertreter und Wahlorgan der Gemeinde unter Verwendung seiner Amtsbezeichnung der Bewerberin Susanne Hartmann Unterstützung zusagte und erklärte, sich auf die zukünftige Zusammenarbeit zu freuen“.

Der 2. Bürgermeister Fahrenzhausens, Andreas Karl (l.), verkündete als Wahlleiter die Wahlergebnisse von Günter Fuchs (CSU), Alexandra Karl (Grüne, r.) und Susanne Hartmann (FWE, 2. v. l.).
Nach dem ersten Wahlgang: Der 2. Bürgermeister Fahrenzhausens, Andreas Karl (l.), verkündete als Wahlleiter die Wahlergebnisse von Günter Fuchs (CSU), Alexandra Karl (Grüne, r.) und Susanne Hartmann (FWE, 2. v. l.). Die Staatliche Kommunalaufsicht erklärt nun, Karl habe mit seinem Verhalten im Wahlkampf gegen das Verbot, den Inhalt der Stimmrechtsausübung in irgendeiner Weise zu beeinflussen, verstoßen. Archiv © Lehmann

Gemeint ist damit Andreas Karl, auch damals schon 2. Bürgermeister und zudem kommissarischer Gemeindechef und Wahlleiter. Damit, so die Mitteilung der Kommunalaufsicht weiter, habe er gegen das in Art. 20 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) verankerte Verbot, den Inhalt der Stimmrechtsausübung in irgendeiner Weise zu beeinflussen, verstoßen. Und: „Da nicht auszuschließen war, dass es ohne den Wahlfehler zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, war die staatliche Kommunalaufsicht im Landratsamt von Rechts wegen verpflichtet, die Wahl für ungültig zu erklären.“

Unverblümte Werbung auf Facebook

Die Begründung der Kommunalaufsicht wird durch einen Blick auf das Ergebnis des ersten Wahlgangs vom 25. September noch einleuchtender: Alexandra Karl (Grüne) mit 37,9 Prozent und Susanne Hartmann (FDP-Kreisrätin, die für die FWE antrat) mit 31,4 Prozent hatten sich bei der Wahl durchgesetzt. Günter Fuchs von der CSU hingegen war mit 30,7 Prozent aus dem Rennen. Am Ende fehlten ihm lediglich 15 Stimmen zum Einzug in die Stichwahl. Die gewann dann zwei Wochen später Hartmann mit 59,9 Prozent. Davor hatte Andreas Karl beispielsweise laut einem von Hartmann veröffentlichten Facebook-Post bei einer öffentlichen Veranstaltung über sie gesagt: „Susanne Hartmann ist diejenige, die das Amt der Bürgermeisterin mit Herz und Sachverstand am besten von allen Kandidaten ausfüllen kann.“

Die Reaktionen auf die Entscheidung der Kommunalaufsicht waren am Montag unterschiedlich: Susanne Hartmann gab sich gefasst. Das sei „ja schon länger in Absprache gewesen“. Sie habe bei der Kommunalaufsicht eine Stellungnahme abgegeben, die dort aber offenbar zu keinen neuen Erkenntnissen geführt habe. Man lebe in einem Rechtsstaat, da gebe es eben Regeln, die man befolgen müsse, so Hartmann auf die Frage, ob sie die Entscheidung der Kommunalaufsicht nachvollziehen könne.

Sie lasse nun das Prüfungsergebnis juristisch prüfen, entscheide dann, ob sie Rechtsmittel dagegen einlege, teilte Hartmann weiter mit. Am wichtigsten sei ihr, dass die Gemeinde keinen Schaden nehme, weshalb sie auch weiter so akribisch arbeiten werde wie bisher. Trotzdem stelle diese Entwicklung nun „einen großen Schlag für die Gemeinde“ dar, werde die Wellen wieder hochschlagen lassen, nachdem man gerade in ruhiges Fahrwasser gekommen sei.

Bürgermeisterin: „Nicht nachgedacht“

Mitarbeiter und Gemeinderäte seien von ihr bereits vorab informiert worden, mit ihren früheren Mitbewerbern Alexandra Karl und Günter Fuchs habe sie noch nicht gesprochen. Und: Andreas Karl könne sie nicht böse sein, man habe eben „einfach nicht nachgedacht“. Im Übrigen, so betont Hartmann, habe man mit der Anzeige nichts anderes gemacht als die CSU, bei der sich der Kandidat Fuchs zusammen mit einem Mitglied des Wahlausschusses habe abbilden und für sich werben lassen. „Da hat niemand am nächsten Tag bei der Kommunalaufsicht angerufen“, so Hartmann. Bei einer Neuwahl werde sie „auf jeden Fall wieder antreten“.

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In diesem Punkt sind sich ihre früheren Mitbewerber noch nicht so sicher: Alexandra Karl sagte, als Juristin habe sie zwar die „Wahrscheinlichkeit“ einer Reaktion der Kommunalaufsicht gesehen. Dass es „die schärfste Ahndung“ und die „ultima ratio“ geworden sei, habe sie überrascht. Angesichts der langen Zeit, in der die Kommunalaufsicht die Causa geprüft habe, sei davon auszugehen, dass die Entscheidung „sehr fundiert“ sei.

Ob sie im Falle einer Neuwahl abermals antritt, kann Karl zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Denn das, was in den zwei Wochen zwischen dem ersten Wahlgang und der Stichwahl passiert sei, wie massiv da ein ganzes „Bollwerk“ gegen sie Stimmung gemacht habe, wie da politische Gegner mit der Botschaft „Wählt die ja nicht!“ von Haus zu Haus gelaufen seien, das habe ihr schon „ein Stück Euphorie genommen“.

Gegenkandidat ist „völlig überrascht“

Unentschieden ist auch Günter Fuchs: Für ihn kam die Entscheidung am Montagvormittag „völlig überraschend“, er habe damit gar nicht gerechnet. Er habe, anders als es Hartmann sagt, auch gleich mit der Bürgermeisterin telefoniert, wolle aber über den Inhalt des Gesprächs und über Hartmanns Stimmungslage nichts sagen. Ob er im Fall des Falles noch einmal in den Ring steigt, könne er jetzt nicht sagen. Das müsse er erst noch mit seiner Familie und der Fahrenzhausener CSU absprechen. Andreas Karl, im Übrigen der Schwager der Grünen-Kandidatin Alexandra Karl, war den ganzen Tag über für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Zumindest in den vergangenen 60 Jahren ist so etwas im Landkreis nicht vorgekommen. Auch Ludwig Schrittenloher, der von 1966 bis 1996 Landrat in Freising war, kann sich an so etwas nicht erinnern: Der „Fall“ Fahrenzhausen sei „sicherlich etwas ganz Außergewöhnliches“, so Schrittenloher auf Nachfrage.

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