Bisher keine Betrügereien mit Impfausweisen in Freising: „Wir passen auf wie die Luchse“

Betrüger, die mit gefälschten Impfausweisen in Apotheken kommen, machen offenbar einen Bogen um Freising. Dafür gibt es einen guten Grund.
Landkreis – Die Fälle von Impfpass-Fälschungen haben zuletzt sprunghaft zugenommen: Allein in Bayern ermittelt das Landeskriminalamt in mehr als 3000 Fällen. Freising scheint hier eine Ausnahme zu sein: In ihrer Apotheke habe noch kein Kunde eine Fälschung vorlegt, berichtet etwa Ingrid Kaiser von der Engel-Apotheke in Lerchenfeld – und das bei mittlerweile gut 5000 Impfpass-Zertifizierungen. Und Kaiser, die Sprecherin der Apotheken im Landkreis, hat sich umgehört und erfahren: „Das gilt auch für die anderen Apotheker in Freising.“ Die haben derzeit aber ganz andere Sorgen.
Apotheker von der Polizei geschult
Die 2G-Regel hat dazu geführt, dass auch in Bayern immer mehr gefälschte Impfpässe aufgetaucht sind. Die wurden dann in Apotheken vorlegt, um sich so ein digitales Zertifikat zu erschleichen. „Bei uns ist das noch nicht vorgekommen“, sagt Ingrid Kaiser, „und wir passen hier auf wie die Luchse.“ Zudem sei man auch von der Polizei inzwischen sehr gut geschult, um Fälschungen zu erkennen. Verdächtig sei zum Beispiel jeder Impfausweis, in dem außer der Corona-Impfung nichts vermerkt sei. Normalerweise seien in jedem Impfausweis auch einige andere Immunisierungen attestiert, etwa die Tetanus-Schutzimpfung.
Chargennummern werden überprüft
Die Apotheker seien auch stets über die Chargennummern der aktuell verimpften Impfstoffe informiert und würden die mit den vorgelegten Impfpässen vergleichen. Auch die Kooperation mit dem Landratsamt funktioniere hier ausgezeichnet. Dass die Betrüger um die Freisinger Apotheken offenbar einen Bogen machen, erklärt sich Kaiser auch mit der speziellen Kundenstruktur: „Wir haben unsere Stammkunden und kennen fast alle, die zu uns kommen.“ Apotheken in Großstädten seien da wohl eher das Ziel der Impfpass-Betrüger.
Im Ernstfall wird die Polizei informiert
Für den Fall, dass aber doch ein Kunde einen gefälschten Impfpass vorlegt, sei die Vorgehensweise klar: „Dann informieren wir die Polizei.“ Bedenken einiger Apotheker im Münchner Umland, dass man sich als Apotheker dann wegen eines Verstoßes gegen den Datenschutz strafbar machen könnte, teilt Kaiser nicht. Die Gefährdung der Gesellschaft durch einen falschen Impfpass sei hier eindeutig höher zu bewerten als der Datenschutz.
Andreas Martin, Strafrechtler aus Erding, betont allerdings, dass aktuell „rechtlich ziemlich unklar ist“, ob Apotheker gegen die Schweigepflicht verstoßen, wenn sie den Fälscher an die Polizei ausliefern. So sei es im Augenblick den Apothekern selbst überlassen, „die Gefährdung abzuwägen“. Die für die Gesellschaft, wenn ein Impfpassfälscher nicht belangt wird, oder für sich selbst, wenn sie sich doch strafbar machen sollten. Der Oberste Gerichtshof oder der Gesetzgeber müssen hier laut Martin schnellstmöglich eine Richtung vorgeben, um die Apotheker aus der Grauzone zu nehmen.
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Apothekerin Kaiser und ihre Kollegen stehen derzeit vor einer weiteren Herausforderung: „Es gibt inzwischen die verschiedensten Kombinationen geimpfter und genesener Personen, die zu uns kommen.“ Zweimal oder dreimal Geimpfte oder Genesene mit einer oder zwei Impfungen. „Wichtig ist, dass das dann auch absolut korrekt im digitalen Impfzertifikat steht“, betont Kaiser. Sonst gebe es womöglich Probleme bei der Anerkennung, etwa im Fall eines Grenzübertritts. Kaiser: „Da muss man höllisch aufpassen.“
Wichtig: Im Pass alle Vornamen vermerken
Besonders wichtig sei auch, dass die Namen im Impfpass und Personalausweis identisch sind. Werde etwa im Impfpass ein Vorname weggelassen – Anna statt Anna Maria zum Beispiel – könne der nicht mehr als gültig identifiziert werden. „Ich lasse mir deshalb sogar von Stammkunden den Personalausweis zeigen, damit ich alle Vornamen übertragen kann“, berichtet Ingrid Kaiser. Darauf müssten auch Impfzentren und Ärzte penibel achten.